Der fahrbare Untersatz sorgt im Urlaub häufig für Ärger. Diese fünf Betrugsmaschen sind besonders beliebt.
Mietwagen sollten auch auf Mängel untersucht werden.
(Foto: dpa)
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DARMSTADT - (red/ain). Ein paar Beulen und Kratzer machen nichts. Aber wenn der Motor beim ersten Anlassen stottert oder die Rechnung doppelt so hoch ist wie gedacht, ist das Gefühl kein Gutes. Viele Urlauber haben mit ihrem Mietwagen im Ausland schon Abenteuer erlebt. Verbraucherschützer raten seit geraumer Zeit, das Auto schon daheim über Vergleichsseiten zu buchen. „Auf den Portalen gibt es gute Preise und oft sinnvolle Versicherungen“, so die Experten des unabhängigen Verbraucherportals „Finanztip“. Viele Autoverleiher versuchten aber dann vor Ort, wieder auf ihren Schnitt zu kommen. Das Ergebnis: schlechter Service und jede Menge Betrugsmaschen. Die Finanztip-Redaktion hat mit dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) eine Liste mit den häufigsten Fallstricken zusammengestellt und gibt Tipps, wie man damit umgehen sollte.
Die doppelte Versicherung: Um den Wagen billig anbieten zu können und weit oben auf dem Portal zu erscheinen, treiben viele Verleiher die Selbstbeteiligung bei Diebstahl oder Schaden in die Höhe. Auf den Vergleichsportalen kann man meist eine Versicherung buchen, welche die Eigenbeteiligung erstattet – das ist empfehlenswert. Am Urlaubsort versuchen aber viele Verleiher, zusätzlich noch eine Versicherung zu verkaufen, die die Selbstbeteiligung senkt. Finanztip rät: „Bleiben Sie hartnäckig und beharren Sie darauf, dass Sie bereits gut versichert sind.“ Falls alles nichts nützt, sollte man nach der Unterschrift bei der Zentrale des Vermieters reklamieren. Allerdings sei es selten möglich, das Geld zurückzubekommen, wenn man einmal unterschrieben habe.
Die unvermeidliche Landessprache: Oft erhält man den Vertrag im Urlaub nur in der Landessprache, selbst bei europaweit tätigen Verleihfirmen. Dabei gebe es eine Selbstverpflichtung der großen Verleiher (genannt „Code of Best Practice“) für die EU. Darin werde unter anderem gefordert, Verträge immer auch auf Englisch anzubieten, wenn möglich auch auf Deutsch und Französisch. Tipp: „Verlangen Sie zumindest einen englischen Vertrag.“
Der elektronische Vertrag: Oft wird gar kein Papier mehr hingelegt, sondern nur der Computerbildschirm hergedreht – und darauf soll man unterschreiben. Danach werde der Vertrag in einen Umschlag gesteckt und überreicht. „Fällt Ihnen auf, dass der Betrag höher ist als ausgemacht, wird manchmal behauptet, das sei eine Kaution, die später zurückgezahlt wird. In Wahrheit ist es eine Extraversicherung“, warnt Finanztip. Stattdessen solle man sich den Vertrag unbedingt ausdrucken lassen. „Wenn das nicht fruchtet, lesen Sie den Vertrag direkt danach und reklamieren Sie sofort, falls etwas nicht stimmt“, so die Verbraucherexperten. Gegebenenfalls auch schriftlich bei der Zentrale des Anbieters.
Die mangelhafte Kreditkarte: Im Regelfall wird ein Betrag in der Höhe der Selbstbeteiligung auf der Kreditkarte geblockt. Manchmal akzeptieren die Verleiher die Karte aber nicht. Entweder hat sie nicht genug Verfügungsrahmen oder gar keine echte Kreditfunktion. Das Europäische Verbraucherzentrum hat den Eindruck, dass die Verleiher eigentlich einen Spielraum haben, ob sie die Karte akzeptieren oder nicht. Oft werde das genutzt, um den Verleih teurer zu machen. Ohne ausreichende Deckung der Karte müsse man dann eine teure Kautionsversicherung abschließen. Oder eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung vom Vermieter (siehe oben), was die Miete noch viel teurer macht. Tipp: Unbedingt den Verfügungsrahmen checken und eine echte Kreditkarte dabeihaben, die auf den Namen des Mieters ausgestellt ist.