Vor einem Jahr eröffnete das Darmstädter Start-up seinen ersten Laden für CBD-Produkte. Bis Ende 2020 sollen es 20 sein - von Hamburg bis München.
Von Anja Ingelmann
Reporterin Wirtschaft Südhessen
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Die Rechtslage für den Verkauf von CBD-Produkten ist in Deutschland weiter unklar. Bislang entscheiden die zuständigen Behörden, in Darmstadt das Regierungspräsidium, ob CBD-Mittel vertrieben werden dürfen. In anderen Teilen der Republik wurden schon Läden geschlossen und es laufen Gerichtsverfahren. Die Betreiber von "Grünes Gold" hatten bisher keine SchwierigkeitenBei der Auswahl von neuen Standorten klärt das Team vorab, was es vor hat und geht auf die Behörden zu.
Verbraucherschützer fordern ein abgestimmtes Vorgehen der zuständigen Behörden. Die Verbraucherzentrale Hessen verweist auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Die Anbieter müssten vor dem Verkauf einen Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder als neuartiges Lebensmittel stellen. Das gelte auch für Nahrungsergänzungsmittel. Zulassungen liegen jedoch bisher keine vor. "Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden", so die Experten. (ain)