Arbeitszeiten aus mehreren Jobs werden addiert

Laut Gesetz gilt eine maximal Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Gehen Beschäftigte mehr als einem Job nach, kann das Konsequenzen haben.
Laut Gesetz gilt eine maximal Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Gehen Beschäftigte mehr als einem Job nach, kann das Konsequenzen haben.
Eine Beurteilung vom Arbeitgeber zeigt Beschäftigten, wo sie stehen. Kann man einfach beim Vorgesetzten anklopfen und um ein Zwischenzeugnis bitten?
Muss ich zum Arzt, wenn der Chef das sagt? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wer sich verweigert, dem drohen Konsequenzen.
Liegt ein schwerwiegender Grund vor, können Studierende auch über die Regelstudienzeit hinaus Bafög bekommen. Die Pflege kranker Eltern zählt allerdings nicht grundsätzlich dazu, s...
Gerade mit digitalen Recruitingtools können viele Infos zu Bewerbern ausgetauscht werden. Darf der Betriebsrat dann mitlesen?
Die Urlaubstage sind schon alle verplant, aber die finanzielle Situation gut? Warum also nicht einen unbezahlten Urlaub machen, denkt sich da manch ein Arbeitnehmer. Aber dürfen si...
Finger-Scan-Geräte werden inzwischen auch bei der Arbeitszeiterfassung eingesetzt. Doch bei der Verwendung biometrischer Daten gilt die Datenschutzgrundverordnung. Was das im konkr...