Rheinland-Pfalz bündelt Genehmigung von Windkraftanlagen

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Aktuell stehen in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz rund 50 Windräder. Möglichst bald sollen sich auch hier noch mehr Rotoren im Sonneuntergang drehen.
© Archivfoto: dpa

Der Ministerrat ändert die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren für neue Windräder. Das Umweltministerium erläutert, was dahintersteckt.

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Mainz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) sollen künftig für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen zuständig sein, wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium am Dienstag mitteilt. Bisher waren dafür die kreisfreien Städte und Landkreise verantwortlich. Die Änderung habe der Ministerrat beschlossen, schreibt das Ministerium. Mit dem Beschluss soll das Genehmigungsverfahren für das Aufstellen von Windrädern vereinfacht, vereinheitlicht und beschleunigt werden. Das soll den Ausbau der Windenergie entscheidend fördern und damit auch dem Klimaschutz dienen.

Mit den neuen Regeln sollen Hürden und Verzögerungen beseitigt werden

„Hürden und Verzögerungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien müssen hinterfragt und gegebenenfalls beseitigt werden – wie etwa mit der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren”, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) laut Mitteilung. Mit der Zentralisierung des Verfahren für Windenergieanlagen würden diese landeseinheitlich standardisiert und beschleunigt. Damit erfülle die Landesregierung eine Vorgabe des Koalitionsvertrags. Eine andere Erleichterung kam schon im April 2022: Damals hatte die Landesregierung hatte die Mindestabstandsregeln für neue Anlagen gelockert.

Für die Zentralisierung werden SGD Nord und SGD Süd sowie das Landesamt für Umwelt personell aufgestockt. In zwei Jahren soll eine Evaluierung zeigen, was die Änderung gebracht hat. Danach werde entschieden, ob das Konzept auf alle immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen erweitert wird.