Per Eilantrag hatte das Möbelhaus gegen eine Maßnahme im Kampf gegen Corona geklagt. Erfolgreich: Ab Samstag ist der Markt mit 45.000 Quadratmetern Fläche wieder voll geöffnet.
MAINZ. Möbel Martin hat mit einem Eilantrag vor dem Mainzer Verwaltungsgericht Erfolg gehabt. Das Einrichtungs- und Möbelhaus, das in Rheinland-Pfalz mehrere Standorte unterhält, hatte gegen eine Regelung der 4. Corona-Bekämpfungsordnung Rheinland-Pfalz geklagt. Demnach dürfen Gewerbetreibende nur mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmeter öffnen. Das Verwaltungsgericht gab nun in einem Eilverfahren der Möbel Martin GmbH recht. Das teilte das Gericht mit.
Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Die Richter sahen in der Verordnungsregelung eine unverhältnismäßige Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Allein das Abstellen auf die Verkaufsfläche als Abgrenzungskriterium sei wegen der entstehenden Ungerechtigkeiten nicht hinnehmbar. Bei dieser Bewertung wurde auch das von der Antragstellerin vorgelegte Hygienekonzept für den Betriebsablauf berücksichtigt.
Möbel Martin kann seine Häuser daher ohne entsprechende Begrenzung ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen. Genau das soll jetzt bereits ab Samstag passieren. Bislang hatte das Unternehmen auf seiner Webseite die Wiedereröffnung zum Montag, 4. Mai, angekündigt. Ab 3. Mai dürfen ohnehin alle Geschäfte in Rheinland-Pfalz unter Auflagen wieder öffnen - unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche. Das hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Mittwoch erklärt.
Sicherheitskonzept regelt unter anderem Kundenströme
Für das Möbelhaus mit immerhin 45.000 Quadratmetern Verkaufsfläche hat das Unternehmen ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet. Dieses sieht unter anderem die Trennung der Kundenströme, die Überwachung der Kundenanzahl via elektronischem Zähler mit Anzeigemonitor und gegebenenfalls Einlassbeschränkungen vor. Auch die Themen Hygiene, Desinfektion und Mund-Nase-Masken sind dort geregelt. So sollen beispielsweise Einkaufswagen und Trolleys nach der Nutzung gereinigt werden.
Von red