Schon zum übernächsten Wochenende soll es weitere Corona-Erleichterungen in Rheinland-Pfalz geben. Auch Bürger in Hessen können profitieren.
RHEINLAND-PFALZ. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat zwei weitere Corona-Öffnungsschritte sowie ein Freizeit- und Bildungssommerprogramm für Kinder und Jugendliche beschlossen. Von 18. Juni an werden bei einer Inzidenz von unter 50 beispielsweise private Veranstaltungen im Freien mit bis zu 50 Menschen möglich, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch in Mainz ankündigte.
Für Schüler gibt es wieder eine Sommerschule und andere Bildungsangebote, aber auch Freizeitangebote. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 80 Millionen Euro bereit, 17 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Dazu kommen in diesem Jahr 21 Millionen und im nächsten 43 Millionen Euro vom Bund.
Bei einer Inzidenz unter 50 sind vom 18. Juni an auch Sport und Kultur mit bis zu 50 Menschen draußen möglich - und drinnen mit bis zu 20 (mit Test). Bis zu 250 Zuschauer sind innen (mit Test) und bis zu 500 im Freien wieder erlaubt, wie Dreyer sagte. Campingplätze werden bereits bei einer Inzidenz von unter 100 wieder für alle geöffnet, Jugendfreizeiten sind wieder möglich. Schwimm-, Spaßbäder sowie Thermen und Freizeiteinrichtungen sind auch innen wieder offen.
Weitere Lockerungen sind ab dem 2. Juli geplant. "Wenn die Zahlen rasant weiter abnehmen, würden wir Mitte Juni schauen, ob es noch weitere Perspektiven gibt", sagte Dreyer.
Die aktuell gültige 22. Corona-Bekämpfungsverordnung läuft in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni aus. Die nächste Corona-Bekämpfungsverordnung werde derzeit erarbeitet und soll zum 18. Juni – zwei Tage früher als geplant – in Kraft treten. Dann sind zunächst folgende Öffnungsschritte in Rheinland-Pfalz vorgesehen:
- Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung. - Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet. - Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet. - Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet. - Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht. - Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden. - Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen. - Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen. - Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich. - Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung. - Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen. - Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen. - Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich.
In einem weiteren Schritt sind zusätzliche Lockerungen ab Freitag, 2. Juli, geplant: - Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen. - Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. - Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. - Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich. - Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen. - Busreisen und Schiffsreisen sind mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich. - Die Personenbegrenzung (z.B. Einzelhandel) wird gelockert: es gilt nunmehr überall eine Person je 10 qm, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 qm entfällt.
Sehen Sie hier am Mittwoch den Livestream:
Im folgenden Livestream-Player bieten wir Untertitel an, die automatisch von einer Spracherkennungssoftware generiert wird. Diese wird stetig verbessert, aber es kann natürlich zu Fehlern kommen – gerade wenn die Ton- und/oder Sprechqualität nicht optimal ist:
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Von Ulrich Gerecke