2020 sind in Hessen vier Täter wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Verbreitens von Kinderpornografie verurteilt worden.
WIESBADEN. Mehr als 5700 Verfahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Verbreitens von kinderpornografischem Material sind in diesem Jahr in Hessen eingeleitet worden. In den Prozessen bis Ende September des laufenden Jahres seien insgesamt vier Angeklagte verurteilt worden, teilte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion in Wiesbaden mit. Die Verfahrensdauer habe je nach Schwere der Anklagepunkte zwischen 1,1 und 2,2 Monaten im Jahr 2020 gelegen.
Im Zeitraum von 2017 bis Ende September des laufenden Jahres wurden nach Angaben der Justizministerin insgesamt 539 Angeklagte verurteilt. Das Strafmaß habe sich dabei auf bis zu neun Jahre und sechs Monate Gefängnis erstreckt. In einem Strafverfahren sei neben einer Freiheitsstrafe auch Sicherungsverwahrung angeordnet worden.
In der Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren sind auch 3518 Fälle enthalten, die laut Ministerin von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt behandelt wurden. Die Ermittlungsvorgänge wenn Kinderpornografie verbreitet wird, werden überwiegend von der ZIT in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt als "Identifizierungsstaatsanwaltschaft" bearbeitet. Hier leitet die ZIT bundesweit Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte ein. Diese werden dann anschließend an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften inner- oder außerhalb von Hessen abgegeben.
Von dpa