Diese Corona-Regeln gelten seit Montag in Hessen

aus Coronavirus-Pandemie

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Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu lassen. Symbolfoto: dpa
© Symbolfoto: dpa

Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft, andere Regelungen werden strenger. Ein Überblick.

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WIESBADEN. Von Montag (11. Januar) an wird der bisherige Lockdown im Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht nur verlängert - einige Regelungen werden strenger. Ein Überblick:

KONTAKTE: Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Im öffentlichen Raum dürfen sich Angehörige eines Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person treffen. Auch Kinder zählen dabei mit. Ausnahmen gibt es für die gemeinsame Kinderbetreuung von bis zu drei Familien oder für die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Bislang waren Treffen von Angehörigen aus zwei Haushalten, höchstens jedoch fünf Personen, erlaubt. Kinder bis 14 Jahre wurden nicht berücksichtigt. Für Wohnungen gelten in Hessen nur dringende Empfehlungen, aber keine Verbote.

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AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: In Corona-Hotspots mit einer anhaltend hohen Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mussten die Kommunen bislang schon nächtliche Ausgangsbeschränkungen erlassen. Von Montag an sollen dort auch touristische Tagesausflüge unterbunden werden. Für Menschen, die in einem Corona-Hotspot leben, wird die Bewegungsfreiheit für Freizeitaktivitäten oder Ausflüge auf einen Radius von 15 Kilometer rund um den Wohnort beschränkt. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht für den Weg zur Arbeit oder beispielsweise für einen längeren Weg zum Arzt. Als triftiger Grund, die Regel nicht einzuhalten, gilt auch die Teilnahme an einem Gottesdienst oder einer Demonstration. Für nächtliche Ausgangsbeschränkungen gilt: Die Wohnung darf ebenfalls nur mit triftigem Grund verlassen werden. Dazu zählen etwa der Weg zum Arzt oder zur Arbeit und das Gassigehen mit dem Hund.

SCHULEN UND KITAS: Sie bleiben grundsätzlich geöffnet, Eltern sollen ihre Kinder aber nach Möglichkeit zu Hause lassen. Geht das nicht, dürfen die Kinder in den Kindergarten gebracht werden. Auch für Schüler bis einschließlich der sechsten Klassen wird an den Schulen Präsenzunterricht angeboten, wenn die Eltern arbeiten gehen müssen. Schüler ab Klasse 7 werden ab Montag grundsätzlich aus der Ferne unterrichtet, eine Ausnahme bilden Abschlussklassen. "Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt", heißt es zudem.

ALTEN- UND PFLEGEHEIME: Die strengen Hygieneregeln gelten weiter. Besucher müssen vor Betreten der Einrichtung einen Corona-Schnelltest machen und dürfen nur bei einem negativen Ergebnis hinein.

ALKOHOLVERBOT: Im öffentlichen Raum darf generell weiterhin kein Alkohol getrunken werden.

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GASTRONOMIE: Die Restaurants dürfen nach wie vor Essen zum Abholen oder Ausliefern anbieten - in den Gaststätten darf aber niemand Platz nehmen.

EINKAUFEN: Der Einzelhandel bleibt weitgehend geschlossen. Läden, die Dinge des öffentlichen Bedarfs anbieten, dürfen aber öffnen. Dazu zählen Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kioske und Tiermärkte. Die Ausgabe bestellter Waren in den Geschäften ist zulässig. Wochenmärkte bleiben geöffnet, Flohmärkte sind dagegen weiterhin untersagt.

DIENSTLEISTUNGSBETRIEBE: Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie beispielsweise Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen müssen geschlossen bleiben. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen. Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie etwa Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.

Von dpa