Die Sozialwahl steht oft im Schatten von politischen Wahlen. Dabei geht es um wichtige Entscheidungen zu den Themen Gesundheit und Rente. Was die Versicherten wissen müssen.
Region. In Millionen Haushalten sind in den vergangenen Tagen rote Umschläge in den Briefkästen gelandet – darin befinden sich die Unterlagen zur Sozialwahl 2023. Seit 70 Jahren ist sie ein Kernstück der deutschen Demokratie, und rund 52 Millionen Menschen dürfen bis zum 31. Mai ihre Stimme abgeben. Was hat es mit der Wahl auf sich?
Was ist die Sozialwahl?
Bei ihr wählen die Versicherten die höchsten Entscheidungsgremien der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Bei den Krankenkassen ist es der Verwaltungsrat, bei den anderen Sozialversicherungen die Vertreterversammlung. In Hessen sind 4,3 Millionen Versicherte zur Wahl aufgerufen, in Rheinland-Pfalz 2,6 Millionen.
Was tun die Sozialparlamente?
Sie stellen unter anderem den Haushalt auf, wählen Vorstand und Geschäftsführung. Die Sozialparlamente entscheiden auch über bestimmte Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten, über Bonusprogramme, Wahltarife oder die Aufnahme neuer Früherkennungsuntersuchungen.
Wer darf bei der Sozialwahl abstimmen?
Wahlberechtigt sind alle Versicherten der fünf Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und Handelskrankenkasse HKK) sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen Beiträge einzahlt, darf zweimal abstimmen. Anders als bei anderen Wahlen spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle.
Was ist mit den AOK- und den BKK-Versicherten?
Sie können nicht abstimmen, weil sich Versicherte und Arbeitgeber hier im Vorfeld auf jeweils eine oder mehrere Vorschlagslisten einigen, auf denen nicht mehr Bewerber stehen, als gewählt werden können. Diese Kandidaten gelten dann mit Ablauf des Wahltermins am 31. Mai als gewählt. Das Verfahren nennt sich „Friedenswahl ohne Wahlhandlung”.
Wie funktioniert die Online-Wahl?
Bei den Ersatzkassen können Versicherte in einem Modellversuch erstmals auch online wählen. Auf den Wahlunterlagen finden sie dazu einen QR-Code. Ansonsten kann man einen Stimmzettel ankreuzen und in dem roten Umschlag ohne eigenes Porto zurückschicken. Der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, erhofft sich von der Online-Wahlmöglichkeit eine etwas höhere Wahlbeteiligung als bei der Sozialwahl 2017, als sie bei etwa einem Drittel lag.
Wer kann gewählt werden?
Zur Wahl stehen Listen von Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch kirchliche Arbeitnehmerorganisationen oder unabhängige Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Die Wähler haben eine Stimme, mit der sie eine Liste ankreuzen können. Im Juni sollen die Ergebnisse der Wahl vorliegen. Novum ist diesmal eine Frauenquote von 40 Prozent auf den Wahllisten der Krankenkassen. Bei den anderen Versicherungen gilt die 40-Prozent-Quote nur als Empfehlung.
Warum ist die Sozialwahl wichtig?
Die gewählten Frauen und Männer treffen in ihren Sozialversicherungen wichtige Grundsatzentscheidungen. Konkret wird es für Versicherte etwa dann, wenn es darum geht, Widerspruch einzulegen oder Erwerbsminderungsrenten zu beantragen. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, weist darauf hin, dass die Selbstverwaltung allein in der Krankenversicherung jährlich ein Budget von rund 300 Milliarden Euro verwalte. „Der Kurs der Kasse wird über die Selbstverwaltung bestimmt.“