Polizistenmorde bei Kusel: Lebenslange Haft für Andreas S.
Am Mittwoch ist das Urteil im Prozess um zwei erschossene Polizisten bei Kusel gefallen. Das Gericht in Kaiserslautern verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Kaiserslautern. Das Landgericht Kaiserslautern hat den 39-jährigen Andreas S. wegen des Mordes an zwei jungen Polizisten im Januar bei Kusel zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte der Vorsitzende Richter Raphael Mall bei der Urteilsverkündung am Mittwoch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung auf Bewährung nach Verbüßung der Mindesthaftdauer von 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Der Verurteilte nahm das Urteil regungslos hin.
Am 31. Januar kontrollierten die Polizisten Alexander K. (29) und Yasmin B. (24) nachts auf einer Kreisstraße bei Kusel zwei Männer, den aus dem Saarland stammenden Andreas S. und Florian V., die mit einem Kleintransporter voll illegal geschossener Wildtiere am Straßenrand parkten. Das Landgericht Kaiserslautern sah es als erwiesen an, dass Andreas S. während dieser Kontrolle das Feuer auf beide Polizisten eröffnete, um die Tat der Wilderei zu vertuschen. S. war hoch verschuldet und finanzierte sein Leben weitestgehend mit dem Verkauf der illegal geschossenen Tiere, wodurch das Gericht die Mordmerkmale der Vertuschung und der Habgier als erfüllt ansah.
20 Verhandlungstage benötigte der Prozess, bis es zu einem Urteil kommen konnte. Andreas S. hatte bis zuletzt seinen Komplizen Florian V. beschuldigt, aus Panik das Feuer auf die Polizisten eröffnet zu haben. Er selbst habe lediglich beim daraus resultierenden Schusswechsel aus Notwehr zurückgefeuert - und versehentlich den Polizisten Alexander K. getötet. Der Vorsitzende Richter Mall fand aber zu viele Widersprüche in den Aussagen des Hauptangeklagten und folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, die von Prozessbeginn Andreas S. als alleinigen Schützen verdächtigte. Der Polizeikommissar Alexander wiederum hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.
Den Nebenangeklagten Florian V. sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen, hieß es. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt haben, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im Saarland festgenommen worden.
Mit dem Urteil gegen Andreas S. folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte gesagt, die Tat habe „Hinrichtungscharakter” gehabt - daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die Verteidigung hatte für „ein gerechtes Urteil” plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge”. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.