Nach Messerangriff: Ungeborenes starb an Verletzung und Blutverlust

Das Krankenhaus St. Marienwörth in Bad Kreuznach. Foto: Rüdiger Lutterbach
BAD KREUZNACH - Nach der Messerattacke auf eine schwangere Frau im Bad Kreuznacher Marienwörth-Krankenhaus liegt inzwischen ein vorläufiges Ergebnis der in der Mainzer Gerichtsmedizin vorgenommenen Obduktion des getöteten, ungeborenen Kindes vor. Demnach starb es an einer Verletzung am rechten Bein und durch den hohen Blutverlust der Mutter als Folge des Angriffs. Ob der Täter, ein afghanischer Asylbewerber, der Vater des Ungeborenen ist, ist weiter unklar. Der entsprechende Test sei noch nicht abgeschlossen, erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Michael Brandt gegenüber unserer Zeitung. Auch das Motiv sei noch nicht bekannt. Der Täter hat sich bislang nicht zur Tat geäußert, die Vernehmung der Frau dauert noch an.
Derweil übt Gernot Bach, SPD-Kandidat für den Bad Kreuznacher Stadtrat, massive Kritik am AfD-Kreisverbandsvorsitzenden Jürgen Klein und dessen Äußerungen zu dem tragischen Vorfall vom vergangenen Freitag. Klein hatte über Facebook die Staatsanwaltschaft aufgefordert, in der Anklage gegen den afghanischen Täter nicht von „vollendetem Schwangerschaftsabbruch“ zu reden, sondern von „Tötung eines Kindes“ in Tateinheit mit „Mordversuch an der Mutter“.
„Da kann man nur den Kopf schütteln", erzürnt sich Bach. „So schlimm und erschreckend der Vorfall auch ist, es kann nicht angehen, dass der Kreisvorsitzende der AfD der Staatsanwaltschaft Formulierungsvorschläge für die Anklageschrift machen will.“ Die strafrechtliche Bewertung obliege immer noch der dazu berufenen Ermittlungs- und Verfolgungsbehörde, so schreibe es die Verfassung und die Prozessordnung vor. Offenbar, stellt Bach fest, sei es durchaus begründet, dass die AfD und einige ihrer Funktionäre zu einem „Prüffall“ für den Verfassungsschutz werden.