Eswe Versorgung informiert über den Umgang mit den sinkenden Abschlägen für Strom und Gas ab März.
WIESBADEN. (red). Die Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen enorm. Die Bundesregierung hat Entlastungen beschlossen. Dazu zählen die Strom- und Gaspreisbremse, die zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten.
Kunden von Eswe Versorgung, die per Bankeinzug bezahlen, müssen sich um nichts kümmern. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über ihren monatlichen Abschlag oder über ihre Abrechnung. Eswe Versorgung will sie bis Ende Februar darüber informieren, wie sich ihr Abschlag verändert. Kunden, die ihren Abschlag selbst überweisen, erhalten ebenfalls bis Ende Februar eine Information über ihren neuen Abschlag. Sollten sie keine Abschlagsanpassung vornehmen, werden die von ihnen geleisteten Zahlungen und die Entlastung in der nächsten Jahresrechnung verrechnet. Mieter haben häufig keinen direkten Vertrag mit ihrem Gas- oder Wärmeversorger. In diesem Fall erhält der Vermieter die Entlastungen und muss diese nach der Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Wenn die Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen die monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden.
Wegen des hohen Aufwands sinken die Abschläge erst ab März, Januar und Februar werden eingerechnet.