Unterlassene Hilfeleistung nach tödlichem Unfall auf A60: Angeklagter zieht Einspruch zurück
Nach einem tödlichen Lkw-Unfall auf der A60 muss ein 34-Jähriger wegen unterlassener Hilfeleistung eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro zahlen. Der Mann aus Erlensee (Main-Kinzig-Kreis) zog am Dienstag vor dem Amtsgericht Groß-Gerau seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.
Von Daniela Ammar
Die Unfallstelle auf der A60. Foto: hbz / Harald Linnemann
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GROSS-GERAU - Nach einem tödlichen Lkw-Unfall auf der A60 muss ein 34-Jähriger wegen unterlassener Hilfeleistung eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro zahlen. Der Mann aus Erlensee (Main-Kinzig-Kreis) zog am Dienstag vor dem Amtsgericht Groß-Gerau seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.
Der verheerende Unfall am 8. Juli 2016 hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht: Auf der A 60 bei Ginsheim-Gustavsburg wurde der Fahrer eines Lkw in seiner Kabine eingeklemmt und verbrannte.
Während zwei Ersthelfer versuchten, Erste Hilfe zu leisten, filmten zwei weitere Männer das Geschehen aus „sicherem“ Abstand mit ihren Handykameras, anstelle selbst tätig zu werden – ein Phänomen, das Polizei und Rettungskräfte bundesweit bei immer mehr Unfällen beobachten. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft und die Polizei gingen schnell mehreren Hinweisen auf die „Gaffer“ nach und ermittelten schließlich gegen zwei Männer im Alter von damals 33 und 36 Jahren, die aus dem Main-Kinzig-Kreis stammen und von denen sich der Ältere schließlich selbst bei der Polizei meldete.
Bessere Vermögensverhältnisse als dem Gericht bekannt
Wegen unterlassener Hilfeleistung erging an die Männer ein Strafbefehl, wogegen der jüngere der beiden Einspruch einlegte. Darüber wurde am Dienstag am Amtsgericht Groß-Gerau verhandelt, doch bereits eine halbe Stunde nach Beginn des Prozesses zog der heute 34 Jahre alte Mann aus Erlensee seinen Einspruch zurück. Laut Strafbefehl sollte er 90 Tagessätze à 30 Euro zahlen. Bei der Angabe seiner persönlichen Verhältnisse vor Gericht stellte sich jedoch heraus, dass seine Vermögensverhältnisse deutlich über dem vom Gericht zugrunde gelegten monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von 900 Euro liegen, weshalb im Falle einer Verurteilung der Tagessatz und somit die gesamte Geldstrafe wesentlich höher ausgefallen wären.
Richter Justus Hanau wies den Angeklagten, der als Landschaftsgärtner im Betrieb seiner Frau angestellt ist, bereits nach dessen Angaben über seine persönlichen Verhältnisse auf diese Tatsache hin. Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger zog der Mann schließlich seinen Einspruch zurück, weswegen der verhängte Strafbefehl nun doch rechtskräftig wird und der Mann wegen unterlassener Hilfeleistung eine Geldstrafe von insgesamt 2.700 Euro zu zahlen hat.