Im September 2021 wurde ein Mitarbeiter einer Tankstelle in Idar-Oberstein erschossen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben - wegen Mordes.
IDAR-OBERSTEIN. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat gegen einen 49-jährigen Mann aus Idar-Oberstein Anklage wegen Mordes sowie waffenrechtlicher Vergehen erhoben. Das teilt die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Mann verdächtig, am Samstagabend, 18. September 2021, den 20-jährigen Mitarbeiter einer Tankstelle in Idar-Oberstein erschossen zu haben. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
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Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 49-Jährige zunächst gegen 19.45 Uhr die Tankstelle betreten hatte, um dort einzukaufen. Weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung trug, soll es eine kurze Diskussion mit einem Mitarbeiter der Tankstelle gegeben haben, dem späteren Opfer. Daraufhin habe der Tatverdächtige die Tankstelle wieder verlassen und sie erneut gegen 21.25 Uhr betreten, diesmal mit angelegter Mund-Nasen-Bedeckung. Als er an der Kasse war, habe er die Maske heruntergezogen und es sei erneut zu einem kurzen Wortwechsel gekommen. Schließlich zog er laut Staatsanwaltschaft einen Revolver aus der Hosentasche und gab einen tödlichen Schuss auf den 20-jährigen Studenten aus Idar-Oberstein ab. Der Schuss durchschlug den Kopf des Opfers, das sofort verstarb. Der Angeschuldigte entfernte sich dann zu Fuß vom Tatort; er wurde am nächsten Morgen festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Beschuldigter räumt Tat ein
Der 49-Jährige hat die Tat in einer ersten polizeilichen Vernehmung umfassend eingeräumt. Seine nachdrückliche Ablehnung der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen sei mitursächlich für die Tat gewesen. Dabei dürfte er den Getöteten als mitverantwortlich für die Gesamtsituation angesehen haben, weil dieser die Regeln zur Mund-Nasen-Bedeckung durchsetzen wollte. Derzeit, so ergänzt die Staatsanwaltschaft, macht der bislang nicht vorbestrafte Mann von seinem Schweigerecht Gebrauch.
In rechtlicher Hinsicht geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Tötung heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erfolgte - sie sei als Mord zu bewerten. Ferner wirft sie dem Angeschuldigten das unerlaubte Führen der Tatwaffe und den unerlaubten Besitz einer weiteren Schusswaffe vor. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
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