Terror-Ermittlungen: Staatsanwalt hält verdächtigen Tunesier Haikel S. für besonders raffiniert
Hat der wegen Terrorverdachts am 1. Februar verhaftete Tunesier Haikel S. eine Fünf-Euro-Rechnung nicht bezahlt, weil er so prüfen wollte, ob er überwacht wird? Das vermutet Oberstaatsanwalt Alexander Badle.
Von Christoph Cuntz
Redakteur Politik
Bei Razzien Anfang Februar durchsuchten rund 1100 Beamte 54 Objekte in ganz Hessen. Archivfoto: dpa
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WIESBADEN - Gegen 41 Beschuldigte hatte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt, als sie anfing, den terrorverdächtigen Tunesier Haikel S. ins Visier zu nehmen. Als sie dann kürzlich mit 1.100 Polizisten 54 Wohnungen, Geschäftsräume und Moscheen durchsuchen ließ, richtete sich das Verfahren nur noch gegen 16 Verdächtige. Manchen werden Betrügereien und Geldwäsche vorgeworfen. In 13 Fällen aber wird wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt. Das wurde am Rande einer Sitzung des Landtags-Innenausschusses bekannt, der sich am Donnerstag in nicht öffentlicher Sitzung mit dem Terror-Verfahren beschäftigt hat.
Haikel S. war, wie berichtet, im September nach einem Fahndungsersuchen der tunesische Behörden in Auslieferungshaft genommen worden. Weil danach kein Haftbefehl aus Tunis kam, mussten die deutschen Behörden den 36-Jährigen nach 40 Tagen wieder laufen lassen. Er war allerdings bis zu seiner neuerlichen Verhaftung am 1. Februar rund um die Uhr beschattet worden.
Das stößt jetzt bei der FDP auf Kritik. Haikel S. habe im November vergangenen Jahres, als er aus der Auslieferungshaft entlassen wurde, kein Aufenthaltsrecht mehr gehabt, sagt der Abgeordnete Wolfgang Greilich. Damit wäre Abschiebehaft möglich gewesen.
Tatsächlich hatte er seit September 2010 eine Niederlassungserlaubnis. Doch Greilich argumentiert: Die habe er verwirkt, als er 2013 aus Deutschland aus- und im August 2015 wieder eingereist war: All jene Ausländer verlieren nämlich ihren Aufenthaltstitel, die Deutschland für mehr als sechs Monate verlassen.
Auf Anfrage dieser Zeitung erklärt das Oberstaatsanwalt Alexander Badle: Man habe, im November ausländerrechtliche Fragen beiseite geschoben und die strafrechtlichen Ermittlungen in den Vordergrund gestellt.
Badle nimmt auch Stellung zu einer Skurrilität, die im Innenausschuss bekannt wurde. Der Tunesier hatte nach seiner Auslieferungshaft für fünf Euro getankt und nicht bezahlt. Dummheit? Leichtfertigkeit? Oder typische Kleinkriminalität? Der Oberstaatsanwalt sieht das ganz anders. Der 36-Jährige habe gemutmaßt, dass er observiert wird. Er habe austesten wollen, ob die Sicherheitsbehörden auf seine kleine Betrügerei reagieren. Für Badle ist das keine Dummheit. Sondern ein Zeichen für Raffinesse.