Das Verwaltungsgericht Mainz gibt einer zweifach geimpften Reiserückkehrerin aus Portugal recht. Sie hatte einen Eilantrag gegen eine Anweisung des Gesundheitsamtes gestellt.
MAINZ. Wenn ein Land wie Portugal von einem Corona-Virusvariantengebiet in ein Hochinzidenzgebiet zurückgestuft wird, verkürzt dies die Quarantänedauer für eine geimpfte Person. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die zweifach geimpfte Frau kehrte am 3. Juli 2021, zudem negativ getestet, aus Portugal zurück, das zu diesem Zeitpunkt als Virusvariantengebiet eingestuft gewesen war. Seit dem 7. Juli wird das Land nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes nur noch als Hochinzidenzgebiet eingeordnet. Nach ihrer Rückkehr wurde die Frau vom Gesundheitsamt informiert, dass sie sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben habe. Dagegen wandte sie sich mit einem Eilantrag und machte geltend, die Herabstufung zu einem Hochinzidenzgebiet während der Zeit der Absonderung müsse zu deren Verkürzung führen. Das Verwaltungsgericht sah das auch so und stellte im Wege der einstweiligen Anordnung am 14. Juli fest, dass die Portugal-Rückkehrerin nicht mehr in der Quarantäne bleiben muss.
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Das Gericht räumt in seinem Beschluss ein, dass mit der Quarantänepflicht das Ziel verfolgt werde, die weitere Verbreitung des Virus nach Einreise aus Risikogebieten, insbesondere aus Virusvariantengebieten, zu verlangsamen. Jedoch erscheine eine Aufrechterhaltung der Absonderung ab dem Zeitpunkt der Abstufung nicht mehr vereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Gefährlichkeit der Rückkehrer nicht mehr anzunehmen
Ohne erkennbaren sachlichen Grund bestehe eine Benachteiligung gegenüber Personen, die erst im Anschluss an die Rückstufung von Portugal als Hochinzidenzgebiet nach dem 7. Juli in die Bundesrepublik eingereist seien. Weil vermutlich lediglich die zunehmende Verbreitung der Deltavariante auch im Bundesgebiet zur Abstufung von Portugal geführt habe, sei ab diesem Zeitpunkt eine besondere Gefährlichkeit von Rückkehrern aus diesem Land nicht mehr anzunehmen.
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Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 14. Juli an diesem Dienstag (20. Juli) in einer Presseerklärung veröffentlicht.
Von Michael Erfurth