Händler seien verpflichtet, nur sichere Verbraucherprodukte anzubieten, betont die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua). „Nach dem Produktsicherheitsgesetz dürfen sie insbesondere keine Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitstellen, von denen sie wissen oder aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen oder ihrer Erfahrung wissen müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit von Personen gefährdet werden könnte“, so die Baua.