Kein generelles Verbot von Sonnenbrillen zur Maske

Besonders im Winter oder bei Sonnenschein ist das zusätzliche Tragen von Sonnenbrille oder Mütze hilfreich, doch mancherorts führt das auch zu Unverständnis. Foto: IMSF

Im April war Teilnehmern einer Demo in Koblenz verboten worden, zur Maske weitere Accessoires zu tragen. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht über das Vermummungsverbot urteilte.

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KOBLENZ. Bei Versammlungen mit Maskenpflicht dürfen Teilnehmer auch weitere Kleidungsstücke wie Sonnenbrillen oder Kopfbedeckungen tragen. Das teilte das Verwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag mit.

Dem Urteil ging eine Klage voraus, bei der der Kläger den Angaben zufolge im April dieses Jahres eine Versammlung in Koblenz angemeldet hatte. Die Stadt habe, so teilte das Gericht mit, den Teilnehmern das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeordnet. Um zu verhindern, dass die Identität nicht mehr feststellbar ist, hätten die Teilnehmer aber auch keine weiteren Kleidungsstücke wie Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen oder eine komplette Gesichtsmaske tragen dürfen.

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Teilnehmer verstoßen nicht gegen Vermummungsverbot

Wie das Verwaltungsgericht mitteilt, verstoßen Teilnehmer mit zusätzlichen Accessoires damit nicht automatisch gegen das Vermummungsverbot. Ein Verstoß setze voraus, dass die Verhüllung des Gesichts absichtlich erfolge, urteilten die Richter. So dürften Teilnehmer beispielsweise bei Sonnenschein eine Sonnenbrille aufsetzen. Ein generelles Verbot von zusätzlichen Accessoires, das unabhängig von der jeweiligen Absicht erteilt wird, sei also nicht erforderlich (Aktenzeichen 3 K 371/20.KO).

Von red