Wie Clubs in Mainz und Wiesbaden ihren Gästen das Feiern doch ermöglichen wollen – und scheitern können.
MAINZ/WIESBADEN. Mit Veranstaltungen wie „Ladies Night mit DJ Lexx“ oder „Bergfest“ werben seit einigen Wochen wieder Clubs in der Region. „Clubfeeling in der Corona-Krise“ wird versprochen – doch wie ist das möglich? Sowohl in Hessen als auch in Rheinland-Pfalz müssen Diskotheken und Tanzlokale weiterhin geschlossen bleiben. Grund für die Öffnung einiger Clubs ist die Art der Gewerbeerlaubnis. Viele bekannte Läden wie das „ParkCafé“ in Wiesbaden oder das „Comodo“ in Mainz operieren nicht unter einer Club-, sondern einer Bar-Konzession. Sie gelten gesetzlich also als Gaststätten und nicht als Diskotheken.
Viele Clubs gelten offiziell als Bars
„Seit 20 Jahren macht das ‚ParkCafé‘ aber nur als Club auf, deswegen ist natürlich im ersten Moment die Verwirrung da“, erklärt Patrick Sertel, der das Lokal an der Wilhelmstraße leitet. Wer zu einer der in sozialen Medien beworbenen Partys dort gehen will, braucht einen festen Tisch, um den ein Bereich mit 1,50 Metern Abstand zum nächsten Tisch auf dem Boden markiert ist. Getanzt werden dürfe aber nicht, sagt Sertel, zudem würden an einem Abend nur 100 Leute reingelassen. So könne wie in Kneipen im Infektionsfall eine Nachverfolgung gewährleistet werden. Ein Mund-Nasen-Schutz muss aufgrund der festen Platzzuweisung auch nicht getragen werden.
„Wir begrüßen natürlich auch gerne den spontanen Gast, aber an Samstagen ist eine Reservierung schon von Vorteil“, rät Sertel. Wer sich nicht an die Abstandsregel halte oder auf den Laufwegen tanze, werde ermahnt und notfalls auch mal des Hauses verwiesen. Dennoch steigt bei einigen Gästen im Laufe des Abends gerade mit dem Alkoholpegel auch die Verlockung, den reservierten Bereich zu verlassen und verbotenerweise vor der Bar oder dem DJ-Pult zu tanzen.
Ein ähnliches Konzept wie das „ParkCafé“ verfolgte auch das „Comodo“ im Bahnhof Römisches Theater in Mainz. Auch das „Comodo“ gilt offiziell als Bar und nicht als Diskothek. Der Inhaber vermietete seine Räume an private Veranstalter, bis zu 75 Gäste durften gleichzeitig dort feiern – bis das Ordnungsamt dem Ganzen einen Riegel vorschob. „Das Tanzen ist in einer Schankwirtschaft nicht zugelassen. Hierfür muss der Betrieb als Vergnügungsstätte/Diskothek konzessioniert sein“, stellt Ralf Peterhanwahr von der städtischen Pressestelle in Mainz klar. Der Betrieb von Clubs als Schankwirtschaft müsse selbstverständlich unter Beachtung und Einhaltung aller Vorschriften der Corona-Bekämpfungsverordnung erfolgen. „Sollte festgestellt werden, dass durch ‚rechtliche Hilfsgriffe‘ versucht wird, die Vorgaben der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung auszuhebeln, kommt immer noch eine Untersagung von Veranstaltungen im Einzelfall in Betracht“, heißt es weiter. Diese Maßnahme sehe die Stadt Mainz auch vor, wenn bei erlaubten Veranstaltungen dringenden Empfehlungen massiv zuwidergehandelt werde.
Räume für 75 Leute nur bei privaten Festen
Zwar könnten Räume für private Feiern mit bis zu 75 Personen angemietet werden, erläutert Peterhanwahr. Dies dürfe aber nur zu nicht-gewerblichen Zwecken wie Hochzeiten oder Geburtstagen geschehen, die Gästelisten müssten zuvor feststehen. „Offene Anmeldungen für jedermann sind daher nicht zulässig.“