EPPSTEIN - (josi). Der Magistrat der Stadt Eppstein hat beschlossen, auch im Jahr 2022 keine Gebühren für die Beantragung und Bereitstellung öffentlicher Flächen für die Außengastronomie zu erheben, heißt es in einer Pressemeldung der Stadt. Im öffentlichen Raum werde grundsätzlich für Sondernutzungen für die Außenbewirtschaftung steeine Gebühr erhoben. Dies betrifft vorwiegend den Wernerplatz und den Gottfriedplatz in der Altstadt. Im Jahr 2020 wurde die Gebühr zurückerstattet, 2021 bereits nicht erhoben. Hintergrund ist die Corona-Pandemie. „Dies ist eine kleine Unterstützung der gastronomischen Betriebe im Stadtgebiet“, so Bürgermeister Alexander Simon (CDU).