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HOCHHEIM. Aufgrund ablaufender Amtszeiten sucht die Stadt Hochheim am Main als Nachfolgerinnen oder Nachfolger für die vakanten Positionen engagierte Bürgerinnen und Bürger für die ehrenamtliche Mitarbeit als Schöffe oder Schöffin im Ortsgericht (zwei Personen) und für das Schiedsamt (ebenfalls zwei Personen).
Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Zu den wichtigen und verantwortungsvollen Aufgaben gehören beispielsweise die Beglaubigung von Unterschriften, die Sicherung eines Nachlasses und die Schätzungen von Grundstückswerten.
Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes, die außergerichtliche Streitschlichtung, nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Bei Auseinandersetzungen müssen nicht unbedingt gleich Gerichte angerufen werden. Ein oft besserer Weg ist der Gang zum örtlichen Schiedsamt.
Die Schiedspersonen sind aufgrund ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt, sie arbeiten streitschlichtend, geduldig und sachlich. Häufig gelingt es den sozialen Frieden wiederherzustellen und gemeinsam einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss auszuarbeiten.
Fragen zum Bewerbungsverfahren und weiteren Informationen können per E-Mail an gremien@hochheim.de gestellt werden. Gerne vermitteln die Mitarbeiterinnen auch Kontakte zu den jetzigen Amtsinhabern.
Schriftliche Bewerbungen per Post oder E-Mail
Interessenten für das Ortsgericht und das Schiedsamt bewerben sich für diese wichtigen Ehrenämter bitte schriftlich mit einem Lebenslauf bis zum 15. März 2022 beim: Magistrat der Stadt Hochheim am Main, Burgeffstraße 30/Le Pontet-Platz, 65239 Hochheim am Main.
Bewerbungen werden gerne auch per E-Mail an gremien@hochheim.de entgegengenommen.
Sind für die Besetzung dieser Ehrenämter geeignete Personen gefunden, wird die Kandidatenliste von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Nach Erhalt dieser Wahlvorschläge durch die Stadtverordnetenversammlung ernennt das Amtsgericht mit die geeigneten Kandidaten als Ehrenbeamte in ihre Aufgaben. Seit 1. Januar 2005 ist Hochheim dem Amtsgericht Wiesbaden zugewiesen.