(red). Die angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes darf nicht zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihrer Familien gehen, fordert die Katholische...
HOCHHEIM. (red). Die angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes darf nicht zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihrer Familien gehen, fordert die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diözesanverband Limburg aus Anlass des Internationalen Tag des freien Sonntags am 3. März.
„Vor allem die vor diesem Hintergrund immer wieder debattierte Umstellung der Höchstarbeitszeit von der täglichen auf eine wöchentliche Basis führe zu einer massiven Erosion der Rahmenbedingungen nicht nur des familiären, sondern auch des gesamten gesellschaftlichen Zusammenlebens“, so Martin Mohr, Diözesansekretär der KAB Limburg. Er befürchtet, dass mit der Reform der gesellschaftlich bewährte Rhythmus des Acht-Stunden-Tags und des freien Sonntags zum Opfer fällt. „Die Gesellschaft braucht einen Rhythmus. Deshalb müsse die tägliche freie Zeit sowie die wöchentliche Freizeit an Sonn- und Feiertagen weiterhin Maßstab des Arbeitszeitgesetzes sein“, fordert der KAB-Diözesansekretär.
Ein Tages- sowie ein Wochenrhythmus sei für eine lebendige Gesellschaft unabdingbar. „Wir leben nicht, um zu arbeiten, sondern umgekehrt, die Arbeitswelt muss sich dem Rhythmus der Menschen anpassen. Der Feierabend und der arbeitsfreie Sonntag bleiben Anker des Zusammenlebens und ermöglichen das Miteinander in unserer Gesellschaft“, so Mohr.
Die Allianz für den freien Sonntag, zu der neben der KAB, die Gewerkschaft ver.di, der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmer (BVEA), die Katholische Betriebsseelsorge sowie der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) gehören, erinnert am 3. März, dem internationalen Tag des freien Sonntags, an die Einführung des Sonntags unter Kaiser Konstantin im Jahre 321 nach Christus.