Flörsheim will die Parkbeschilderung vor E-Ladesäulen vereinheitlichen. Warum es nach vier Stunden Knöllchen gibt.
FLÖRSHEIM. „Wir haben unwahrscheinlich viele verschiedene Schilder“, beschrieb Nadine Spiegel vom Ordnungsamt in der jüngsten Sitzung der Verkehrskommission den Artenreichtum im städtischen Verkehrsschilderwald. Und dabei geht es nur um die Beschilderung von Parkplätzen vor Elektroladesäulen.
Aber allein diese ist offensichtlich so vielfältig, dass Vereinfachung nottut. Künftig sollen alle Ladeparkplätze, so es noch nicht geschehen ist, einheitlich beschildert werden. Dabei soll deutlich werden, dass der Parkplatz einerseits nur während des Ladens benutzt werden darf, andererseits die Höchstparkdauer vier Stunden beträgt. Dies mache in mehrerlei Hinsicht Sinn, so Ordnungsamtsleiter Simon Rahner. Einerseits solle die Ladesäule möglichst vielen Nutzern zur Verfügung stehen, andererseits würden die Stromkosten bei Ladezeiten über vier Stunden ohnehin exorbitant in die Höhe schnellen. Die Vier-Stunden-Begrenzung soll übrigens zu jeder Zeit gelten. Wer seinen Wagen um 22 Uhr anstöpselt, muss sich spätestens ab 2 Uhr einen anderen Parkplatz suchen, will er nicht ein Bußgeld riskieren.
Erlaubt sein soll das Parken auch nur während des Ladevorgangs. Dafür sind alle Fahrzeuge erlaubt, die über ein Ladekabel verfügen. Reine E-Fahrzeuge ebenso, wie Hybridmodelle. Selbst skurrile Stromer könnten dort gesetzeskonform halt machen. „Könnte ich dort auch meinen elektrischen Gabelstapler laden“, fragte Werner Duchmann (FDP). Sollte der Stapler für den Straßenverkehr zugelassen sein, sei das problemlos möglich, so Ordnungsamtsleiter Simon Rahner.