Flörsheim: Wer zu spät kommt, den bestraft die Verwaltung

Stadt will Kita-Eltern, die ihre Kinder regelmäßig verspätet abholen, an die Brieftasche.

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FLÖRSHEIM. Mit der Neufassung der Kostenbeitragssatzung für die städtischen Kindergärten will die Verwaltung Eltern ans Portemonnaie, die ihre Sprösslinge regelmäßig zu spät abholen. Dabei soll es laut der Ersten Stadträtin Renate Mohr (Galf) nicht darum gehen, die Eltern zu belasten, die aus einer Notlage heraus mal zu spät kommen. Vielmehr geht es um die notorischen Zu-spät-Abholer, von denen es nicht wenige geben soll. „Es gibt Eltern, die die Öffnungszeiten extrem ausreizen“, sagte Mohr in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses. Dies sei nicht nur für die Erzieherinnen keine schöne Situation, sondern vor allem für die Kinder nicht.

Die Neufassung sieht nun vor, dass ein Verspätungszuschlag erhoben werden kann. Der soll für jede angefangene Stunde innerhalb der regulären Öffnungszeiten bis zu 40 Euro und für jede angefangene Stunde außerhalb der Öffnungszeiten sogar bis zu 70 Euro betragen. Dabei wurde in der Diskussion betont, dass die Summen nicht immer voll ausgeschöpft werden, sondern auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtigt werden soll. Auf welcher Grundlage dies geschehen soll, blieb an dem Abend allerdings offen.

Thorsten Press (FDP) nannte die Formulierung „wachsweich“ und auch Melanie Ernst (SPD) zweifelte, ob eine solche einkommensabhängige Regelung überhaupt statthaft sei. Sie sprach sich für feste Preise aus, wollte aber zunächst einmal die Größe des Problems eruiert wissen. Die Verwaltung sagte zu, in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses berichten zu wollen. Aus diesem Grund wurde die Abstimmung über die Satzung bis dahin vertagt.

Keine Mehrheit fand zuvor ein Antrag von SPD und FDP, die Zahl der möglichen Schließtage in den städtischen Kitas von 25 (bisher 20) auf maximal 22 zu reduzieren. Liberale und Sozialdemokraten argumentierten, so lange Schließzeiten seien den Eltern und ihrem beschränkten Urlaubsanspruch nicht zuzumuten. Renate Mohr hielt dem entgegen, Eltern von Schulkindern müssten auch zwölf Wochen Ferien überbrücken. Außerdem sei immer die Möglichkeit der Betreuung in anderen städtischen Kitas gegeben, wenn es sich um mehr als zwei aufeinanderfolgende Schließtage handele.