Noch bis 10. März ist die Beantragung von Unterlagen möglich.
RÜSSELSHEIM - Wegen vieler Nachfragen weist die Stadt Rüsselsheim noch einmal darauf hin, dass es seit 1. Februar möglich ist, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auch wenn und Wähler bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, wurde ihnen in der Woche ab dem 15. Februar noch eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Der Versand erfolgt über das kommunale Rechenzentrum in ganz Hessen automatisiert. Die Stadt habe darauf keinen Einfluss.
Sollte die Wahlbenachrichtigung erst nach dem Versand des Wahlbriefs eingegangen sein, könne diese als gegenstandslos erachtet werden. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist online noch bis 10. März möglich. Der Link ist auf der Startseite von www.ruesselsheim.de zu finden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de ist dies ebenfalls unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Adresse) möglich.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein. Es besteht zudem die Möglichkeit, persönlich die Unterlagen abzuholen und/oder vor Ort zu wählen. Dafür hat die Stadt ein Briefwahllokal im Rathaus, Marktplatz 4 (Eingang Faulbruchstraße), eingerichtet. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr. Letzte Möglichkeit für die Briefwahlbeantragung ist Freitag, 12. März, bis 13 Uhr.