Welche Fristen Bürgerinnen und Bürger beachten müssen und wo sie jetzt schon ihre Stimme abgeben können.
RÜSSELSHEIM - (red). Wählerinnen und Wähler können noch bis einschließlich 22. September online Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26. September beantragen. Der Link ist auf der Startseite von www.ruesselsheim.de zu finden. Die letzte Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, ist Freitag, 24. September, bis 18 Uhr.
Auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Briefwahlunterlagen. Ein Formular steht zusätzlich auf der Homepage www.ruesselsheim.de/bundestagswahl2021.html zur Verfügung. Per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de ist ein Antrag formlos unter Angabe der persönlichen Daten (Familienname, Vornamen Geburtsdatum und Adresse) möglich.
Es besteht zudem die Möglichkeit, persönlich die Unterlagen abzuholen und/oder vor Ort zu wählen. Die Stadt hat ein Briefwahllokal im Rathaus, Marktplatz 4, in der Rotunde eingerichtet. Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr. Wegen vieler Nachfragen weist die Stadt darauf hin, dass Wählerinnen und Wähler auch dann eine Wahlbenachrichtigung erhalten, wenn sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben. Der Versand ist automatisiert. Die Wahlbenachrichtigung ist für diejenigen, die schon einen Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt haben, somit gegenstandslos.
Wer per Briefwahl wählen will, muss berücksichtigen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Wahlamt oder im Briefkasten des Rathauses (Marktplatz 4) eingegangen sein muss.
Der Bundeswahlleiter hat in Rüsselsheim Wahl- und Briefwahlbezirke für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Dazu zählen der Urnenwahlbezirk 3 (Goetheschule) und der Briefwahlbezirk 13, zu dem die Wahlbezirke 24 und 25 (beide Immanuel-Kant-Gymnasium) gehören. Wählerinnen und Wähler aus diesen Bezirken erhalten Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdrucken, damit statistische Erhebungen möglich sind.