Rüsselsheimer Streit um Posten: Wer darf in die...

Ein Flugzeug landet auf dem Frankfurter Flughafen. Archivfoto: dpa

Wer darf die Interessen der Stadt Rüsselsheim in der Fluglärmkommission vertreten? Über diese Frage, oder vielmehr die Antwort darauf, ist offenbar ein Streit innerhalb des...

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RÜSSELSHEIM. Wer darf die Interessen der Stadt Rüsselsheim in der Fluglärmkommission vertreten? Über diese Frage, oder vielmehr die Antwort darauf, ist offenbar ein Streit innerhalb des Magistrats entbrannt, der schon seit einiger Zeit am Schwelen war. Dies jedenfalls legen zwei Schriftstücke nahe, die am Montag von der Stadtverwaltung veröffentlicht wurden. Bei der einen handelt es sich um eine reguläre Drucksache des Magistrats zur Kenntnisnahme durch die Stadtverordnetenversammlung, bei der anderen um eine Kommentierung der Drucksache durch den Oberbürgermeister.

Wirtschaftsministerium beruft sich auf Vergabekriterien

In der Drucksache wendet sich der Magistrat sowohl gegen die formalen Vergabekriterien von Plätzen der Fluglärmkommission als auch gegen deren praktische Umsetzung. Ausgangspunkt für die Kritik ist die Tatsache, dass Oberbürgermeister Patrick Burghardt (CDU) seit November 2012 die Stadt in dem wichtigen Gremium vertritt, obwohl zu der Personalie nie ein Beschluss im Magistrat gefallen war. Mehr noch: Nachdem Burghardt nach der Kommunalwahl 2016 seine Mehrheit im Magistrat verloren hatte, entschied das Verwaltungsorgan, statt des CDU-Mannes nun Stadträtin Marianne Flörsheimer (Linke/Liste Solidarität) in die Kommission zu entsenden. Das Hessische Wirtschaftsministerium, für die Benennung der Kommissionsmitglieder letztlich zuständig, weigerte sich mit Verweis auf die Vergabekriterien, der ehrenamtlichen Stadträtin die Position zuzuerkennen.

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In diesen seit 2015 gültigen Kriterien ist unter anderem festgeschrieben, dass die Mitglieder „die Interessen ihrer Entsendestellen in ihrer Ganzheit“ repäsentieren. Im Falle von Kommunen sind laut den Richtlinien einerseits Mitarbeiter der jeweiligen Entsendestelle zulässig oder „politische Verantwortungsträger (Bürgermeister/in, Landrat/rätin oder zuständige/r Dezernent/in)“. Und genau bei diesem Passus scheint das Wirtschaftsministerium – und mit ihm OB Burghardt – grundsätzlich anderer Auffassung zu sein als die Mehrheit im vom Viererbündnis dominierten Magistrat. Während Ministerium und OB offenbar die hauptamtliche Tätigkeit für die Kommune und die entsprechende Dezernatszuteilung als Voraussetzung ansehen, steht die Gegenseite auf dem Standpunkt, dass auch ein ehrenamtliches Magistratsmitglied wie Marianne Flörsheimer die Interessen der Entsendestelle in ihrer Gesamtheit zu repräsentieren im Stande ist.

Wie der OB in seiner Stellungnahme berichtet, beschloss der Magistrat als Reaktion auf die Weigerung des Wirtschaftsministeriums, den Rechtsweg zu beschreiten und eine Klage gegen das Land Hessen vorzubereiten. Das war im Februar 2017. Seither stand der Klageentwurf laut Burghardt mehrmals auf der Tagesordnung des Magistrats, zu einer Beschlussfassung und damit zur Klageeinreichung ist es aber noch nicht gekommen. Wohl aber zu der am Montag veröffentlichten Drucksache, die ihrer Form nach die Stadtverordnetenversammlung informieren soll, substanziell aber keine Auswirkungen hat.

Abstimmung im Text nicht vorgesehen

Eine Abstimmung für oder gegen die Klage oder – überflüssigerweise – über die Personalie selbst, sieht der Text nicht vor. Mehr noch: Von der Klagevorbereitung, die Burghardt in seinem Papier anspricht, ist in der Magistratsvorlage noch nicht einmal die Rede. Ob das nun dem Grund geschuldet ist, dass der Magistrat noch keinen Beschluss gefasst hat, oder sich das Viererbündnis in der Klage-Frage uneins ist, bleibt Spekulation. Für letzteren Grund könnte sprechen, dass Bürgermeister Dennis Grieser (Grüne) eine Klage gegen das ebenfalls grün geführte Wirtschaftsministerium mittragen müsste.

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Grieser, so belegt es eine der OB-Stellungnahme beigefügte Anlage, bemühte sich im März nochmals selbst und im Namen des Magistrats, ein Umdenken herbeizuführen und den bereits erfolgten Beschluss zur Klagevorbereitung damit hinfällig zu machen. So schreibt er an das Ministerium, Burghardt sei „niemals von einem Rüsselsheimer Magistrat als Vertreter“ benannt worden, was in aller Konsequenz bedeuten würde, das Ministerium suche sich die Kommissionsmitglieder selbst aus. „Da das nicht Ihre Absicht gewesen sein kann, geht der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main davon aus, dass es sich bei der Berufung des Herrn Oberbürgermeisters Burghardt um ein Versehen handelte.“ . Kommentar

Von André Domes