Rüsselsheim hilft der Gastronomie

Gastronomen haben hohe Einnahmeausfälle. Rüsselsheim will ihnen helfen.Archivbild: dpa

Sondernutzungsgebühren für die Außenbestuhlung werden zurückerstattet, die Verwaltung sieht wenig Bedarf für größere Außenbereiche.

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RÜSSELSHEIM. Die Stadt Rüsselsheim verzichtet im laufenden Jahr auf die sonst üblichen Sondernutzungsgebühren, die für die Außenbestuhlung bei Gastronomiebetrieben erhoben werden. „Alle betroffenen Gastronomen werden von der Verwaltung zu dem Thema Gebührenerstattung angeschrieben“, heißt es dazu aus dem Rathaus. Die Zahl der betroffenen Betriebe in Rüsselsheim wird von einer Sprecherin der Stadtverwaltung mit rund 150 angegeben. Damit setze die Verwaltung einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung um, der in der letzten Sitzung des Stadtparlaments vor der politischen Sommerpause gefasst wurde, heißt es weiter.

Mit großer Mehrheit hatten sich die Stadtverordneten im Juni für die bis zum 30. Oktober befristete Entlastung der Gastronomen ausgesprochen. Robert Adam-Frick (Freie Wähler), der den entsprechenden Antrag ins Stadtparlament eingebracht hatte, erhofft sich, mit der Entlastung an dieser Stelle den während der Corona-Pandemie arg gebeutelten Betrieben ein wenig unter die Arme greifen zu können. „Für den städtischen Haushalt geht es um einen eher kleinen Betrag, für die Gastronomen ist das angesichts der Einnahmeausfälle deutlich wertvoller“, betont Adam-Frick im Gespräch mit dieser Zeitung. Inspiriert hatte den Chef der Freien Wähler in Rüsselsheim das Beispiel der Stadt Koblenz, wo Adam-Fricks Parteifreunde einen ähnlichen Antrag ins Stadtparlament getragen hatten.

Neben der finanziellen Entlastung bei den Sondernutzungsgebühren hatte der Stadtverordnete weiter gefordert, an Stellen, wo es umsetzbar sei, die für die Gastronomie nutzbaren Außenflächen zu vergrößern. Wenn Teile der Sitzplätze im Inneren nicht genutzt werden könnten, oder sich Gäste derzeit dort nicht so gerne aufhielten, sei dies eine weitere Möglichkeit, die Einnahmeausfälle der Gastronomen in Grenzen zu halten, begründet Adam-Frick diesen Vorstoß.

Auch mit Blick auf die Flächen für Außengastronomie gelte der Beschluss der Stadtverordnetensammlung, betont die Stadtverwaltung. Für eine Vergrößerung der Flächen müsse allerdings ein Antrag seitens des Betreibers gestellt werden, der von der Verwaltung geprüft werde. Aufstellflächen der Feuerwehr, Rettungswege, Regelungen zu Fahr- und Fußgängerverkehr müssten dabei zwingend eingehalten werden.

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Eine verstärkte Nachfrage nach vergrößerten Außenbewirtschaftungsflächen sei derzeit nicht vorhanden, heißt es aus dem Rathaus. Die Verwaltung vermutet, dass viele Gastronomen, wie etwa in der Innenstadt, bereits das Maximum an Außenfläche nutzten. Und auch abseits der Innenstadt sei die vorhandenen Flächen offensichtlich ausreichend, um das Gästeaufkommen zu bedienen.

Von Oliver Bär