Auf der Homepage der Stadt können jetzt auch Aufenthaltstitel und anderes beantragt werden.
RÜSSELSHEIM. (red). Die Stadt Rüsselsheim baut ihre Onlinedienste weiter aus. „Unsere Verwaltung möchte für Bürgerinnen und Bürgern sowie für Unternehmen auch digital möglichst gut zu erreichen sein“, sagt Oberbürgermeister Udo Bausch, „deshalb erweitern wir das Angebot an Onlinediensten kontinuierlich.“
Als aktuelle Beispiele nennt der Verwaltungschef laut einer Mitteilung der Stadt, dass jetzt Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten online beantragt werden können, ebenso die Genehmigung für das Verlegen von Telekommunikationskabeln. „Weitere neue Onlinedienste der Stadt Rüsselsheim am Main sind in Vorbereitung“, sagt der Oberbürgermeister. Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten können über die Webseite der Stadt (www.ruesselsheim.de) beantragt werden. Der Bereich Einbürgerung und Migration der Stadtverwaltung bietet unter anderem Anträge für Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, aus familiären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung an. Auch die Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen, eine Niederlassungserlaubnis sowie Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen für Bürgerinnen und Bürger aus Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) können beantragt werden.
Fragen zum Angebot beantwortet der Bereich Einbürgerung und Migration der Stadt Rüsselsheim am Main und der E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@ruesselsheim.de.
Über das bundesweite Breitbandportal (www.breitband-portal.de) können Betreiber digitaler Netze künftig die Genehmigung zur Leitungsverlegung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Tiefbauamt der Stadt beantragen. Der Onlineservice ist ebenfalls auf der städtischen Internetseite verfügbar. Fragen beantwortet das Tiefbauamt per E-Mail an tiefbauamt@ruesselsheim.de.
Der neue Onlineservice sei eine wichtige Dienstleistung der Kommune für Telekommunikationsunternehmen, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Denn sie benötigen vor der Verlegung von Telekommunikationsleitungen in öffentlichen Verkehrsflächen die Zustimmung des zuständigen Wegebaulastträgers. Im Fall städtischer Straßen ist dies die Stadtverwaltung. Um die Anträge und Genehmigung weiter zu beschleunigen, hat sich die Stadt dem Breitbandportal angeschlossen.