RÜSSELSHEIM/DARMSTADT - (jwü). Nur holprig kommt ein Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt in Gang, in dem sich zwei Angeklagte aus Mainz-Kastel und Frankfurt wegen Drogenhandels verantworten müssen. Als Umschlagort für knapp 55 Kilogramm Haschisch hatte unter anderem ein Tankstellen-Parkplatz in Rüsselsheim fungiert. Schon der Prozessauftakt im Dezember stand unter keinem guten Stern: Früh musste man sich vertagen, nachdem für einen wichtigen Zeugen – einen rechtskräftig verurteilten Mittäter – der Dolmetscher nicht erschienen war. Dass die Verhandlung am Montag nun sogar komplett neu begonnen werden musste, hatte allerdings gravierendere Gründe.
Ehrenamtliche Schöffen sind verheiratet
Gewissermaßen per Zufall hatte sich nämlich beim ersten Termin herausgestellt, dass es sich bei den beiden ehrenamtlichen Schöffen, die den Berufsrichter bei seiner Urteilsfindung unterstützen sollen, um Eheleute handelte. Nach der Strafprozessordnung ist das nicht zulässig. Und so begann am Montagmorgen, angefangen von der Anklageverlesung, alles noch einmal von vorn. Insgesamt geht es um die illegale Einfuhr von über 100 Kilo Cannabis-Harz und Marihuana. Die zwei 37-jährigen Männer sollen geplant haben, eine dauerhafte Lieferschiene aus ihrem Geburtsland Marokko über Spanien und Frankreich nach Deutschland zu etablieren.
Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln lautet deshalb der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Arbeitsteilig agierte das Duo überwiegend von Ginsheim-Gustavsburg und Frankfurt aus. Die Drogen bestellten sie telefonisch bei einem nicht identifizierten Lieferanten in Marokko. Den Transport übernahmen angeheuerte Kuriere, nachdem das Cannabis mal im Unterboden, mal unter dem Fahrersitz von deren Autos verbaut worden war. So wurden weitere 37 Kilo in einem Wagen entdeckt, der unweit der Wohnung eines Angeklagten in Ginsheim-Gustavsburg abgestellt war. Noch einmal zehn Kilo hatte man in Frankfurt „gebunkert“.
Schon im Frühjahr 2016 waren dort in einem Kofferraum 14 Kilo Haschisch gefunden worden. „Ein gewisses Misstrauen“ löste bei der Verteidigung die Tatsache aus, dass die Ermittlungen überhaupt erst durch den Tipp eines V-Manns in Gang gekommen waren. „Wir können ja nicht einmal ausschließen, dass es sich bei dieser Person um das dritte Mitglied der vermeintlichen Bande handelt“, betonte Rechtsanwalt Borowski. Deshalb werden zunächst auch die beteiligten Ermittlungsbeamten zu dieser Frage gehört.
Der Prozess wird am Dienstag, 9. Januar, fortgesetzt.