Immer wieder sonntags: Vermehrt Ruhestörungen in Rüsselsheimer Gärten
Ausgerechnet sonntags kommt es in Rüsselsheim immer wieder vermehrt zu Beschwerden über Lärm. Grade in Gärten und Schrebergärten scheinen Familien am Wochenende alles an Arbeit nachzuholen, was sie unter der Woche versäumt haben. Dabei gibt es klare Regelungen zur Benutzung von Rasenmähern, Laubbläsern und Wasserpumpen außerhalb der Woche.
Von Marco Partner
Der Einsatz von Rasenmähern ist nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr gestattet. Archivfoto: dpa
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RÜSSELSHEIM - Es könnte alles so idyllisch sein. Man könnte den unerwartet heißen Sommer mit Sonne satt im Schrebergarten genießen. Entspannen in der eigenen grünen Oase, zwischen Kohlrabi, Tomatenstauden und Planschbecken. Doch für Karin Pfänder ist die Erholung jäh zu Ende, bevor sie überhaupt beginnt. Immer wieder sonntags: Ausgerechnet am heiligsten aller Tage tobt der Lärm. Wird der Rasenmäher im Nachbargarten angeschmissen, läuft die Wasserpumpe auf Hochtouren. Nicht nur, um die Beete zu bewässern, sondern auch, um das Auto zu waschen.
„Aber zumindest an einem Tag in der Woche, will man doch seine Ruhe genießen“, findet die Königstädterin, die seit 1994 einen Schrebergarten im Königsteinröder ihr Eigen nennt. Die Polizei habe sie bereits alarmiert, auch an die Stadt- und die Kreisverwaltung habe sie sich aufgrund der Ruhestörung schon gewandt. Geändert habe sich an der Situation aber wenig. Im Gegenteil: In den vergangenen Jahren sei der sonntägliche Lärmpegel sogar stetig gestiegen. Der heiß ersehnte Ruhetag scheint sich zum großen Aktionstag zu wandeln, in welchem Familien in ihren Schrebergärten alles nachholen, was sie unter der Woche versäumt haben. Was aber sagt das Gesetz? Welche gärtnerischen Arbeiten sind am Sonntag erlaubt – und welche nicht?
Einleitung von Bußgeldverfahren möglich
Wie Angelica Taubel, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, auf Nachfrage mitteilt, greift beim Benutzen von Rasenmähern die EU-weit gültige Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, nach welcher das Betreiben von Gartengeräten nur werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr gestattet ist – und sonntags generell untersagt wird. Für einige Gerätschaften sind die Betriebszeiten sogar noch weiter eingeschränkt, sofern sie nicht mit einem Umweltzeichen gekennzeichnet sind. „Dabei handelt es sich um Freischneider, Grastrimmer oder Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler“, erklärt Taubel. Diese Geräte dürften nur werktags zwischen 9 Uhr und 13 sowie zwischen 15 Uhr und 17 Uhr betrieben werden. Eine Ausnahme der Regel sind jedoch Handrasenmäher, die auch sonntags genutzt werden können.
Kontakt
Beschwerden wegen Ruhestörungen können an Ordnungsamt gerichtet werden. Telefon: 06142-832450; E-Mail: ordnungsamt@ruesselsheim.de. Bei Umweltdelikten wie nicht zulässiger Autowäsche kann Stefan Stein, der zuständige städtische Fachbereichsleiter für Umwelt und Natur, kontaktiert werden. Telefon: 06142-832182; E-Mail stefan.stein@ruesselsheim.de.
Zuständig für die Überwachung des Betriebes von Gartenmaschinen ist der Gemeindevorstand. Auch ein Bußgeldverfahren könne eingeleitet werden, insofern von einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handhabung ausgegangen wird. Karin Pfänder schaltete ob des Lärms auch schon die Polizei ein. „Es kommt immer mal wieder vor, dass die Polizei wegen Ruhestörungen in Schrebergärten gerufen wird. Wir haben die Nachbarn ermahnt, die Pumpen und den Rasenmäher abzustellen“, betont Bernd Hochstädter, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Südhessen. In der Regel zeigten sich die Verursacher auch einsichtig. Deshalb würden auch nicht gleich Sanktionen verhängt werden. Und im Grunde ist die Polizei hierbei auch der falsche Ansprechpartner, denn eigentlich müsste die Beschwerde an das Ordnungsamt gerichtet werden. „Die Polizei spielt hier nur die Feuerwehr, sie ist originär nicht zuständig“, erklärt Hochstädter. Da das Ordnungsamt aber gerade sonntags und abends schlecht erreichbar ist, werde die Polizei eingeschaltet.
Autowäsche in Schrebergärten generell untersagt
Klarer sind Zuständigkeit und Regelwerk hingegen beim Säubern von Autos geordnet. „Autowäschen mit Lauge oder ähnlichen umweltgefährdenden Stoffen sind nur auf Grundstücken mit Ölabscheider erlaubt, also an Tankstellen mit Waschanlagen oder eigenständige Waschanlagen“, teilt Asswin Zabel von der städtischen Pressestelle mit. In Schrebergärten sei die Autowäsche per Bebauungsplan gänzlich untersagt. Bei Nicht-Einhaltung drohen Geldbußen von bis zu 5000 Euro nach der Abwassersatzung der Stadt Rüsselsheim. Ganz gleich, ob es sich dabei um einen Sonntag handelt, oder um einen gewöhnlichen Werktag.