Bewerbung für Förderstipendium der Stadt Rüsselsheim möglich

Wer sich auf ein Förderstipendium bewerben möchte, hat ab sofort die Chance. Mit den insgesamt 4 200 Euro sollen junge Künstler unterstützt werden.

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RÜSSELSHEIM. (magr). Weil der städtische Haushalt für das Jahr 2021 genehmigt ist, kann nun auch die Ausschreibung für das Förderstipendium beginnen. Den Richtlinien zur Vergabe des Förderstipendiums entsprechend seien Eigenbewerbungen erwünscht, Kandidaten für das Förderstipendium können aber auch vorgeschlagen werden, teilt die Stadt mit. Durch die späte Haushaltsgenehmigung musste die Bewerbungsfrist neu gesetzt werden. Sowohl Eigenbewerbungen als auch begründete Vorschläge für das Förderstipendium 2021 nimmt die städtische Kultursteuerung bis einschließlich 21. Februar 2022 entgegen.

Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Bewerbungen und Vorschlägen wird eine Jury über die Vergabe des Förderstipendiums 2021 entscheiden, teilt die Stadt auf Anfrage dieser Zeitung mit. Die Jurysitzung soll möglichst noch vor den Sommerferien 2022 stattfinden, sofern die dann geltenden Corona-Regeln dies zulassen.

Die Jury bestehe dabei aus dem Kulturdezernenten, jeweils einem Vertreter der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung, der gleichen Anzahl an Fachjuroren und einem Vertreter aus der Kultursteuerung, der in beratender Funktion dabei ist. Die Auswahl der Fachjuroren erfolge durch den Kultur-, Schul- und Sportausschuss der Stadtverordnetenversammlung, teilt die Verwaltung mit.

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Das Stipendium dient der Förderung des Nachwuchses in Kunst und Kultur und soll kreative Talente in ihrer weiteren Entwicklung unterstützen. Bewerben können sich Kandidaten, die sich vor einer entsprechenden Ausbildung befinden, gegenwärtig eine solche Ausbildung absolvieren oder eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben und sich in der Phase der beruflichen Etablierung befinden. Das Förderstipendium der Stadt ist mit 4200 Euro dotiert und wird in zwölf monatlichen Raten zu je 350 Euro ausbezahlt.

Auch für das Jahr 2022 soll es ein Förderstipendium geben, so die Stadt. Voraussetzung dafür sei jedoch die Haushaltsgenehmigung. Falls diese rechtzeitig vorliegt, gilt die in den Richtlinien festgehaltene Frist am 15. August. Falls die Haushaltsgenehmigung nicht rechtzeitig, aber noch im Jahr 2022 vorliegt, wird die Frist neu gesetzt.