Die Mayors for Peace im Kreis Groß-Gerau begrüßen Inkrafttreten des von den Vereinten Nationen 2017 verabschiedeten Vertrags.
KREIS GROSS-GERAU. (red). Am 22. Januar 2021 tritt der von den Vereinten Nationen im Jahr 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Dann sind Atomwaffen völkerrechtlich geächtet und verboten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Organisation Mayors for Peace, der der Kreis Groß-Gerau angehört, hervor, die sich erfreut darüber äußert. Mayors for Peace ist ein von Hiroshima geführtes weltweites Städtebündnis mit rund 8000 Mitgliedern, darunter 700 Städte und Kreise in Deutschland. Als Zeichen ihrer Unterstützung für dieses besondere Ereignis hissen etliche deutsche Mitgliedsstädte am Freitag, 22. Januar, die Mayors-for-Peace-Flagge.
„Als Mitglied der Mayors for Peace begrüßen wir ausdrücklich das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags. Er ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer Welt ohne Atomwaffen“, sagt Landrat Thomas Will (SPD) für den Kreis Groß-Gerau. „Die Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen sind katastrophal. Daher brauchen wir jetzt eine neue Debatte über nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle. Wir setzen uns weiter für eine Welt ohne Atomwaffen ein. Der Vertrag ist ein Schritt auf dem Weg dorthin.“
Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) wurde laut der Mitteilung von den Vereinten Nationen am 7. Juli 2017 mit 122 Stimmen angenommen. Nach der am 24. Oktober 2020 erfolgten 50. Ratifizierung tritt der Vertrag gemäß seinem Artikel 15 (1) am 22. Januar 2021 in Kraft. Mit Stand 8. Januar haben ihn 51 Staaten ratifiziert, 86 unterzeichnet. Die Atommächte – die noch immer über schätzungsweise rund 13 400 Nuklearwaffen verfügen – sind dem Vertrag nicht beigetreten, informiert Mayors for Peace. Auch Deutschland ist nicht dabei. Der Beitritt bleibt jedoch noch nach Inkrafttreten des Vertrags möglich.
In dem völkerrechtlich bindenden Vertrag verpflichten sich die Unterzeichnenden, „nie, unter keinen Umständen“ Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Darüber hinaus verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, Personen, die von Kernwaffentests oder -einsätzen betroffen sind, umfassende Hilfe zu leisten und geeignete Maßnahmen zur Umweltsanierung der kontaminierten Gebiete in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen.