Kreisbauamt weist auf fehlende Betriebsgenehmigung für Mönchbruchmühle hin
Claudia Grote ist Geschäftsführerin der Möchbruchmühle und steht seit zwei Jahren mit den Behörden in Kontakt. Denn ihr Biergarten wird zwar geduldet, jedoch ohne Genehmigung betrieben.
Von Hans Dieter Erlenbach
Redakteur Echo/Main-Spitze
Dem Biergarten an der Mönchbruchmühle an der Bundesstraße 486 droht die Schließung, nachdem das Kreisbauamt festgestellt hat, dass er ohne Genehmigung betrieben wird. Foto: Vollformat/Frank Möllenberg
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KREIS GROSS-GERAU - Eigentlich ist die Mönchbruchmühle zwischen Rüsselsheim und Mörfelden ein idealer Ort, um einen Biergarten zu betreiben. Hier kommen viele Spaziergänger und Radfahrer vorbei, die Besucher sitzen unter alten Bäumen im Schatten und blicken auf das historische Ambiente der 1608 gebauten Mühle.
Doch es gibt auch einen gravierenden Nachteil: Den Verkehrslärm. Quasi direkt an Stühlen und Tischen vorbei verläuft die stark befahrene Bundesstraße 486. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer machen die vorbeirauschenden Autos, darunter viele Lastwagen, Unterhaltungen fast unmöglich.
Geschäftsführerin Claudia Grote, deren Vater 1960 die Mühle gekauft hat, wollte das gesamte Ambiente etwas hübscher gestalten. Und ruhiger sollte es werden. Grote zeigt bei einem Ortstermin die hässlichen Flecken des Anwesens. Die Einfriedung ist uneinheitlich, alte Waschbetonplatten sitzen schief. Da gibt es Verbesserungspotenzial.
==Seit fast 120 Jahren==
Die Mönchbruchmühle wurde bereits 1608 gebaut. Alte Fotos beweisen, dass es schon um 1900 und dann fast durchgehend bis heute einen Biergarten gab.
1730 errichtete Landgraf Ernst-Ludwig von Hessen das gegenüberliegende Jagdschloss, in dem er sich oft mit Jagdgesellschaften getroffen hat. Zeitweise wurde das Jagdschloss, das in einem desolaten Zustand war, als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt. Seit einigen Jahren wird es nach einer Sanierung als Hotel betrieben.
Der Vater der heutigen Besitzerin hat die Mönchbruchmühle 1960 erworben. Die Mönchbruchmühle gilt weit über den Kreis hinaus als beliebtes Ausflugsziel, da sie an einem der größten Naturschutzgebiete Hessens liegt. (ha)
==Kommentar: "Verfahren" von Hans Dieter Erlenbach==
Die Vorgänge um den Biergarten der Mönchbruchmühle mögen für viele ein Paradebeispiel für überbordende Bürokratie sein. Da will die Besitzerin Gutes tun, den Anblick des Anwesens aufwerten und wird von Bürokraten ausgebremst. So scheint es jedenfalls auf den ersten Blick. Der zweite Blick offenbart Versäumnisse, die wohl vor allem dem früheren Architekten anzulasten sind, der die Besitzerin falsch beraten und sie in die verfahrene Situation gebracht hat. Er hätte es nämlich besser wissen müssen. Doch es ist müßig, jetzt die Vergangenheit zu bemühen.
Im Interesse all derer, die gerade in den Sommermonaten den Biergarten gerne besuchen, sollte schnell eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Eigentlich sind daran auch alle Seiten interessiert. Warum sie nicht zusammen kommen, erschließt sich nicht. Eine Schließung des Biergartens, auch wenn sie nur vorübergehend wäre, würde sicher eine Welle des Protests hervorrufen.
Auf der anderen Seite müssen bei den jetzt anstehende Entscheidungen auch die Interessen des Natur- und des Denkmalschutzes berücksichtig werden. Statt der kleinen Lösung mit 30 und der großen Lösung mit 300 Plätzen würde sich vielleicht eine mittlere Lösung anbieten. Vielleicht wäre dann die Kuh vom Eis.
Behörde besteht auf einem Bauantrag
Vor zwei Jahren hat Grote Sandsteine gekauft. Mit denen wollte sie eine etwa zwei Meter hohe Mauer errichten, um den Biergarten vom Straßenlärm abzuschirmen. Ihr Architekt sagte, für eine bis zu zwei Meter hohe Mauer brauche sie keinen Bauantrag. Der Sandstein füge sich zudem gut in das Fachwerkensemble ein. Deshalb hatte Grote den alten, zusammengestückelten Zaun, abreißen lassen.
Doch das Kreisbauamt sah das anders. Da es sich um eine Bebauung im Außenbereich handele, sei sehr wohl ein Bauantrag erforderlich. Und außerdem, so erfuhr Grote zu ihrem Entsetzen, werde der Biergarten illegal betrieben, denn er sei nie genehmigt worden. Für die Sandsteinmauer gab es einen Baustopp. Seitdem sind Sandsteine und Biergarten durch Bauzäune gesichert, die Situation scheint verfahren.
"Das ist alles irgendwie dumm gelaufen", sagt Grote heute. Wenn die Kreisverwaltung ihr die Genehmigung für den Biergarten entziehe, sei ihre wirtschaftliche Existenz zerstört. Denn allein von der gehobenen Gastronomie in der Mönchbruchmühle könne sie nicht leben.
Es gab sogar einen Runden Tisch. Der Kreis wäre bereit gewesen, einen kleinen Biergarten mit 30 bis 50 Plätzen zu genehmigen. "In dieser Größe macht ein Biergarten wirtschaftlich aber keinen Sinn", so die Geschäftsführerin der Mühle.
Sie hat nicht nur Unterstützung von vielen Stammgästen. Auch Mörfelden-Walldorfs Erster Stadtrat Burkhard Ziegler (Freie Wähler) sowie das Landesdenkmalamt hätten sie unterstützt. Nicht aber das Kreisbauamt. Dabei sei sie doch an einer einvernehmlichen Lösung interessiert. Burkhard Ziegler sagte der Betreiberin der Mönchbruchmühle Unterstützung zu. "Es wird eine Lösung geben", ist sich Ziegler sicher. Er kann sich nicht vorstellen, dass der Biergarten geschlossen wird.
Kreis-Pressesprecher Volker Trunk teilte mit: Alle beteiligten Behörden inklusive Denkmalbeirat des Kreises Groß-Gerau zeigten große Kooperationsbereitschaft und haben an einer für alle zufriedenstellenden Lösung gearbeitet. Geeinigt wurde sich auf die Reduzierung des Stellplatzbedarfs und zügige Erteilung einer Genehmigung für die bereits vorhandenen Nutzflächen im Bereich der Mönchbruchmühle. Die vereinbarte Lösung wurde der Antragstellerin mitgeteilt und von ihr akzeptiert, jedoch nicht in der vereinbarten Form vorangetrieben. Der Antrag ging am 9. Juli wegen Unvollständigkeit zurück.
"Mitte August findet eine Anhörung bezüglich der zusätzlich zum Biergarten entstandenen baulichen Maßnahmen statt. Der Biergarten selbst ist seit mehreren Jahrzehnten in Betrieb und wird aus diesem Grund bis zur Genehmigung geduldet".