Bessere Gesetze für den Lärmschutz
GINSHEIM-GUSTAVSBURG - (uli). Mit Nachdruck unterstützt die Stadt Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) zur Verbesserung des Lärmschutzes der Bevölkerung. Dafür soll deren Initiative unterstützt werden, auf eine Verbesserung der bisherigen Gesetze hinzuwirken, wobei die Argumentation sich vor allen Dingen aus den Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung speist, die gesundheitsschädigende Wirkungen von Fluglärm auf stabile wissenschaftliche Basis gestellt hat.
Zunahme der Belastung durch Terminal 3?
Wichtige Forderung der ADF ist die deutliche Reduzierung der geltenden Schutzwerte um fünf bis zehn Dezibel. Erneuert wird auch die Forderung nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, wie es ursprünglich in den Mediationsbeschlüssen auch festgelegt war. Damit würde Lärm an der Quelle bekämpft, was immer noch „das wirksamste Mittel zur Verbesserung der Situation für die Betroffenen“ sei, heißt es in dem Entwurf.
In den politischen Gremien der Stadt erweiterte Thorsten Siehr (SPD) die Forderungen und regte an, dass die Messmethoden für Fluglärm geändert werden sollen. Nach wie vor würde ein Jahresmittel erstellt, das die Einzelschallereignisse nicht berücksichtige, wodurch die subjektive Beeinträchtigung immer noch vorhanden sei, obwohl die rechnerischen Werte die Einhaltung der Lärmgrenzen bestätigten. Neue Messmethoden hätten dann auch zur Folge, dass weitere Teile Ginsheim-Gustavsburgs in die Lärmschutzprogramme aufgenommen würden, wodurch Zuschüsse für passive Maßnahmen wie der Einbau von schallhemmenden Fenstern gefördert würden.
Heike Pockrandt (Grüne) hält die Maßnahmen für dringend geboten, äußerte sich aber auch pessimistisch zum Fluglärm insgesamt, da der Luftverkehr mit Inbetriebnahme von Terminal 3 in den nächsten Jahren weiter zunehmen werde.
Die SPD fordert darüber hinaus von Flughafenbetreiber Fraport, die bisherigen Messungen von Ultrafeinstaub öffentlich zu machen und im Fortgang ein Messsystem einzurichten, das die Belastungen dauerhaft festhält. Die bisher bekannten Messwerte seien in einem besorgniserregenden Bereich und legten nahe, dass ähnlich wie im Autoverkehr Fahr- beziehungsweise in diesem Fall Flugverbote erteilt werden müssten.