Mainspitze: Geldspielgeräte im Fokus

Häufig wird die höchstzulässige Zahl der Spielgeräte pro Gaststätte überschritten. Archivfoto: Marcus Führer/dpa
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Bei der Überwachung des Gaststättenrechts setzen auch Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim auf ein Vorgehen im Verbund.

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MAINSPITZE. (kpa). Acht Städte und Gemeinden im Kreis Groß-Gerau haben sich entschlossen, die interkommunale Zusammenarbeit auszubauen und bei der Überwachung des Gaststättenrechts und der Bekämpfung des rechtswidrigen Betriebs von Geldspielgeräten zusammenzuarbeiten. Sie bilden einen gemeinsamen Verwaltungsbehördenbezirk nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Beteiligt sind Biebesheim, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Stockstadt, heißt es in einer Mitteilung. Sitz des Verwaltungsbehördenbezirks ist Raunheim.

Die Gewerbeordnung, die Spielverordnung und das Hessische Gaststättengesetz regeln die Voraussetzungen für die rechtmäßige Aufstellung und den rechtmäßigen Betrieb von Geldspielgeräten. Zunehmend werden jedoch in Gaststätten illegale Automaten aufgestellt. Die Geräte bieten für Spieler ein hohes Verlustpotenzial. Darüber hinaus wird häufig die höchstzulässige Zahl der Spielgeräte pro Gaststätte überschritten. Die Missstände haben für die betroffenen Kommunen unter anderem erhebliche Einnahmeausfälle bei der Spielapparatesteuer zur Folge. Auch Abgabenhinterziehung und Geldwäsche werden hierdurch gefördert. Zudem steigt bei den Nutzern der Geräte das Risiko der Entstehung oder Verstärkung einer Spielsucht. Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere gaststättenrechtliche Vorschriften, deren Einhaltung in den Städten und Gemeinden zu überwachen ist.

Der gemeinsame Verwaltungsbehördenbezirk nimmt nun die Überwachung dieser Aufgaben für die acht beteiligten Städte und Gemeinden wahr. Er ist unter anderem verantwortlich für die Überprüfung der Einhaltung des Hessischen Gaststättengesetzes und erteilter Sondernutzungserlaubnisse im Rahmen der Außengastronomie in den Kommunen. Auch die Einhaltung des Hessischen Spielhallengesetzes und der Spielverordnung sowie die Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen für Aufstellorte von Geldspielgeräten gehört zu seinen Aufgaben. Die Mitarbeiter überprüfen zudem die Einhaltung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes, der Preisangabenverordnung und des Verpackungsgesetzes. Sie gehen Lärmbeschwerden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Gaststätten nach und führen Ordnungswidrigkeitsverfahren durch.

Durch die kontinuierliche personelle Besetzung, die Bündelung des kommunalen Fachwissens und die fachliche Spezialisierung des Personals im Verwaltungsbehördenbezirk sollen in den acht Städten und Gemeinden regelmäßige Kontrollen gewährleistet sein. Somit werden Verstöße häufiger aufgedeckt und sanktioniert und einheitliche Qualitätsstandards bei der Missbrauchsbekämpfung in den Kommunen erreicht werden können, heißt es weiter.