Ein Mann hat den Hund seiner Nachbarn zu Tode gequält, während sie im Urlaub waren. Deswegen und wegen weiteren Tiermisshandlungsvorwürfen steht er vor dem Dieburger Amtsgericht.
GROSS-BIEBERAU/DIEBURG. Ein 24-jähriger Mann aus Groß-Bieberau musste sich vor dem Dieburger Amtsgericht verantworten. Wie die Bild berichtet, habe der Groß-Bieberauer den Hund seiner Nachbarn zu Tode gequält, während sie im Urlaub waren. Ehemalige Freunde des Angeklagten beschrieben, er habe das Tier im Schrebergarten hungern und dursten lassen und es mit Leine und Gartenschlauch geschlagen sowie mit Stahlkappenschuhen getreten. Vor dem Dieburger Amtsgericht habe der Angeklagte am 19. Juli mit hängendem Kopf und Schultern gesessen. Seine Taten gibt er laut Bild-Artikel zu.
Nach Angaben der Bild erklärte der Angeklagte vor Gericht den Grund für die brutalen Handlungen gegen den Husky: „der Hund habe immer wieder ohne Grund gebissen“. Als die Nachbarsfamilie aus dem Urlaub zurückkam und ihren Hund wieder haben wollte, habe der 24-Jährige gesagt, der Hund habe eine ansteckende Krankheit und sie sollten sich fernhalten. Wochen später habe er die Familie angerufen, sie sollten sich von ihrem Haustier verabschieden, da er nicht mehr zu retten sei und eingeschläfert werden müsste.
Gefesselt und an einer Eisenstange aufgehängt
Ende September habe der Groß-Bieberauer den Hund gefesselt, an einer Eisenstange aufgehängt, mit einer Schaufel verprügelt, und ihm anschließend eine Euthanasie-Spritze in die Brust gespritzt. Das Medikament zum Einschläfern habe er bei einem Rinderbauern gestohlen.
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Der Husky seiner Nachbarn sei laut Bild-Bericht nicht das einzige Tier, das der 24-Jährige misshandelt habe. Zeugen sollen im Januar 2022 beobachtet haben, wie der Angeklagte den Labrador seines Großvaters in der Öffentlichkeit misshandelt habe – wieder aus Wut.
Hund des Großvaters misshandelt
Weil der Angeklagte vor Wut auf den nichtfunktionierenden Zigarettenautomaten eingeschlagen habe, hätte sich der Hund hingeworfen, auf den Rücken gelegt und wollte nicht mehr aufstehen. Der 24-Jährige habe daraufhin immer wieder mit der Leine auf das schreiende Tier eingeschlagen und ihm gegen den Kopf getreten. Vorbeigehende Zeugen habe der Angeklagte bedroht, woraufhin diese die Polizei riefen. Eine der Zeugen habe sich schützend über das Tier geworfen und wurde dabei vom Angeklagten am Arm verletzt.
Der Prozess wird fortgesetzt.