Dreieinhalb Jahre Haft nach Messerattacke in Frankfurt
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - . Nach einer Messerattacke auf einen Bekannten ist ein 47-Jähriger vom Landgericht Frankfurt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging bei ihrem Urteil am Donnerstag statt des ursprünglich angeklagten Mordversuchs von einer gefährlichen Körperverletzung aus. Das Gericht begründete dies damit, dass der Täter von sich aus von weitere Stiche unterlassen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 3190 Js 229075/22).
Die Attacke hatte sich im Juli des vergangenen Jahres nahe der Einkaufsstraße Zeil in der Frankfurter Innenstadt ereignet. Die beiden Männer trafen sich offenbar zufällig in einer Seitenstraße, wo der Angeklagte auf sein ein Jahr älteres Opfer zulief und laut Anklage ohne Vorwarnung zustach. Dann aber soll er von dem Verletzten wieder abgelassen haben. Der Mann stellte sich kurz darauf der Polizei. Er habe dem früheren Lebensgefährten seiner Partnerin einen Denkzettel erteilen wollen, weil dieser sich ständig mit Telefonanrufen in die neue Beziehung der Frau eingemischt habe, sagte der Beschuldigte. Eine Tötungsabsicht bestritt er.
Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Haftstrafe von zehn Jahren wegen versuchten Mordes plädiert. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.