Jurist Christian Kramarz klagt auf Informationszugang zu rechtlichen Regelungen des Festivals. Damit will er unter anderem ein Zeichen gegen die Kommerzialisierung setzen.
DARMSTADT. Das Schlossgrabenfest und die Debatte um die Nutzung des öffentlichen Raums beschäftigen weiter die Gemüter, inzwischen auch vor Gericht. Ein Darmstädter Anwalt, Christian Kramarz, hat laut eigener Darstellung gegenüber der Stadt geklagt auf Informationszugang zu Nutzungsvereinbarungen. Nun erhielt er unter anderem die Auskunft, dass die Veranstalter 2500 Euro Sondernutzungsgebühr zu zahlen haben. „Ich bezweifle, dass diese Gebühr im Verhältnis zum Gewinn der Veranstalter steht“, kritisiert Kramarz.
Der Jurist berichtet auf seiner Internetseite über seine Bemühungen um Auskunft. Auf ECHO-Anfrage möchte er sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Doch zu seinen Beweggründen ist auf der Homepage einiges zu erfahren. Als Darmstädter sei das Schlossgrabenfest seit seiner Adoleszenz sein Begleiter und eine tolle Sache gewesen. „Es ging mal los mit Bands aus der Region ohne Eintritt und ohne Kontrollen.“ Doch mittlerweile würden große Teile der City und des Herrngartens abgesperrt.
Mehr als drei Monate keine Antwort
„Das Schlossgrabenfest wurde über die Jahre immer mehr zum Freiluft-Konsum-Tempel“, moniert Kramarz. Städtischer Grund dürfe nur noch gegen Eintritt betreten und dazu noch gegen Standgebühr weitervermietet werden, nicht zu vergessen „das umfassende Werbeangebot“. Er hält es für fraglich, ob Veranstalter anderswo für eine solche Exklusiv-Nutzung so geringe Gebühren zahlen müssten. Schließlich bemesse sich deren Höhe nach der entsprechenden Satzung „auch nach dem wirtschaftlichen Vorteil aus der Sondernutzung“.
Der Anwalt geht auch auf Aussagen der Veranstalter ein, wonach die diesjährige Einführung des Eintrittsgelds aus Finanzierungsgründen unvermeidbar gewesen sei. „Kein Eintritt, kein Schlossgrabenfest“, gibt er eine Aussage wieder – und zu bedenken: „Das wundert mich, war es doch über zwanzig Jahre möglich, die Veranstaltung ohne Eintritt durchzuführen.“
Adressat seiner Fragen ist aber vor allem die Stadt. Sein Auskunftsersuchen nach der Informationsfreiheitssatzung sei mehr als drei Monate nicht beantwortet worden, sondern erst infolge seiner Klage. Als „das Erstaunlichste“ bezeichnet er dabei die Information, wonach die Sondernutzungserlaubnis vom 25. Mai datiert sei und damit mehr als eine Woche nach Aufbaubeginn am 16. Mai.
Gebührenrahmen von 50 bis 3000 Euro
Auf ECHO-Anfrage begründet die städtische Pressestelle die nicht fristgerechte Beantwortung von Kramarz‘ Anfrage mit „einem Fehler in der Kommunikation“. Bestätigt wird auch die „verspätete Erteilung“ der Sondernutzungserlaubnis. Hintergrund sei, dass das Sicherheitskonzept noch nicht durch alle Behörden genehmigt war. „Allerdings gab es im Vorfeld des Schlossgrabenfests mehrere mündliche Besprechungen, bei denen der Start des Aufbaus bereits mündlich genehmigt wurde.“
Die Sondernutzungsgebühr sei für die vier Veranstaltungstage vom 2. bis 5. Juni erhoben worden – pro Tag 625 Euro, was im Gebührenrahmen von 50 bis 3000 Euro täglich liege. Bis 2017 habe man 5500 Euro berechnet, dies aber 2018 auf 2500 Euro gesenkt, weil der Friedensplatz umbaubedingt nicht nutzbar war. 2022 sei aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie die ermäßigte Gebühr beibehalten worden, weil andere Gewerbetreibende für Außengastronomie auch von Sondernutzungsgebühren befreit worden waren.
Auch interessant: So kommen die Neuerungen am Schlossgrabenfest an
„Der Gebührenrahmen richtet sich nicht nach dem möglichen Gewinn einer Veranstaltung“, stellt die Stadt klar. Ob beim Schlossgrabenfest ein Gewinn erwirtschaftet wurde, müsse beim Veranstalter erfragt werden.
EAD sponserte 4000 Euro
„Die Abrechnung ist noch nicht ganz abgeschlossen, wir hoffen aber, dass am Ende die schwarze Null stehen wird“, antwortet Thiemo Gutfried von der veranstaltenden Stage Groove Festival GmbH dazu. „Die Entscheidung, Eintritt zu nehmen, ist uns mehr als schwergefallen, war und ist aber alternativlos“, unterstreicht er. „Alles wird immer teurer, auch für uns.“
Die Stadt hat Kramarz wissen lassen, die Entscheidung über die Erhebung eines Eintrittsgelds liege allein dem Veranstalter. „Abgeschmettert“ wurde laut Anwalt zudem die Frage, was man dem Veranstalter noch an Förderungen zukommen lässt – etwa durch die als Sponsoren auftretenden städtischen Betriebe. Es gebe keine Auskunftspflicht für zivilrechtlich organisierte Beteiligungen der Kommunen, habe es geheißen. Dem ECHO beantwortet die Stadt das lediglich mit Blick auf den EAD: Dieser sponserte das Schlossgrabenfest mit 4000 Euro. Christian Kramarz will sich damit nicht zufriedengeben: „Dann muss ich wohl wieder klagen.“
Lesen Sie auch: Veranstalter: „Kein Eintritt, kein Schlossgrabenfest“