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Rüsselsheim 

Prozess um Eiscafé-Schießerei in Rüsselsheim in der entscheidenden Phase

10.03.2010 - RÜSSELSHEIM

Von Claus Langkammer

Der seit nahezu einem Jahr geführte Prozess um die drei Rüsselsheimer Eisdielen-Morde vom August vor zwei Jahren neigt sich wohl seinem Ende zu. Staatsanwalt Knut Happel, der Ankläger bei diesem aufsehenerregenden Prozess vor dem Darmstädter Schwurgericht, sprach sich in seinem Plädoyer gestern, dem 34. Verhandlungstag, für hohe Haftstrafen aus. Taylan K. soll lebenslang hinter Gitter, Erdal E. für zehneinhalb und Serdal E. für acht Jahre. Die Plädoyers der Verteidigung sind für Mittwoch anberaumt worden.

„Missverhältnis zwischen Tat und Anlass“

Sah Happel bei Taylan K., der tragischerweise seinen eigenen Cousin, Erkan K., erschossen hat, in der juristischen Definition schließlich Mord gegeben, so erkannte der Ankläger als Ergebnis der Beweisaufnahme bei den anderen beiden Angeklagten nur Mordmerkmale. Es ist letztlich nicht erwiesen, dass ihre Tötungsabsichten beispielsweise auch ursächlich zum Tode von Deniz E. und Erkan K. geführt haben. Letztere haben Schuss- und Stichverletzungen auch noch von anderer Hand davongetragen.

Happel führte das alptraumhafte Geschehen in und vor dem Eiscafé De Rocco vom Abend des 12. August 2008 in allen seinen Facetten in der gleichzeitigen juristischen Bewertung noch einmal vor Augen. Er sah bei alledem keinen Grund dafür, von seiner Auffassung abzuweichen, dass es letztlich Bagatellen gewesen sind, die den schwelenden Konflikt zwischen den beiden türkischen Familien E. und K. haben eskalieren lassen. Happel sprach von einem „Missverhältnis zwischen Tat und Anlass“.

Sicherheitsgefühl soll zirück kehren

Ohne Frage sei das Sicherheitsgefühl der Menschen in Rüsselsheim durch die Ereignisse stark erschüttert worden. „Aber eine Unzahl von Vernehmungen, von Begutachtungen, Unmengen von gesicherten Spuren und ungezählte Überstunden der Polizei sollte den Menschen das Gefühl geben, hier wird alles versucht, um aufzuklären. All dies hatte zum Ziel, das Sicherheitsgefühl wenigstens ein Stückweit wieder zurückzugeben.“

„Rache, Selbstjustiz, von Anfang an keine Verständigung, keiner steckte zurück, alle Beteiligten haben in der einen oder anderen Weise mit tödlichem Ziel agiert, verbal, körperlich, mit der Waffe“: für Happel Wesensmerkmale dieser Verbrechen. Im Verlauf der Beweisaufnahme habe sich auch die Selbstbezichtigung des Zeugen Taylan N., er und nicht Serdal E. sei es gewesen, der auf Erkan K. eingestochen habe, als nichtig erwiesen. Der durch einen Schuss und 16 Messerstiche getötete Erkan K. hat jene verirrte Kugel abgefeuert, durch welche die völlig unbeteiligte Anna Kagarakis zu Tode kam. Happel: „Keiner der Angeklagten wird Herrn Kagarakis (Ehemann, Red.) in die Augen schauen können, da er durch die Beteiligung an den eskalierenden Vorkommnissen letztlich auch einen Beitrag zum Tode der Frau geleistet hat.“

Richter im Eisdielen-Prozess. Foto: dpa

Richter im Eisdielen-Prozeß. Foto: dpa


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