Donnerstag, 09. Februar 2012 01:00 Uhr
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09.09.2009 - RÜSSELSHEIM

FAMILIENFREUNDLICH Bündnis organisiert erneut Wettbewerb / Rückkehr in den Beruf fördern

(red). Bereits zum zweiten Mal führt das Rüsselsheimer Bündnis für Familie den Wettbewerb um die Suche nach dem frauen- und familienfreundlichen Betrieb in Rüsselsheim durch. Dieses Jahr liegt neben den Kriterien Arbeitszeit und Arbeitsorganisation, familienunterstützende Maßnahmen, Förderung der Chancengleichheit und Firmen- und Führungskultur die Aufmerksamkeit auf den betrieblichen Maßnahmen für eine erleichterte Berufsrückkehr nach familienbedingten Unterbrechungszeiten. Im Fokus stehen also Beschäftigte, die wegen längerer familienbedingter Unterbrechung, wie etwa zur Erziehung von Kindern oder zur Pflege von Familiengehörigen, wieder in den Beruf einsteigen möchten.

Einkommenseinbußen

Noch immer sind es größtenteils die Frauen, die sich nach der Geburt des Kindes um Erziehung und Haushalt kümmern und dabei die berufliche Laufbahn unterbrechen oder ganz aufgeben müssen. Ebenso sind sie es, die sich wegen Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen in Teilzeitarbeit oder Beurlaubungen begeben. Die Folgen sind fehlender Kontakt zum alten Arbeitgeber, Einkommenseinbußen, kürzere Rentenversicherungszeiten, ungenügendes oder veraltetes Fachwissen und die finanzielle Abhängigkeit vom Ehepartner.

Dies sind auch Faktoren, die das Risiko der Frauenarmut im Alter begünstigen. Weiterhin wird der Kraftaufwand um einen Wiedereinstieg in den Beruf oftmals unterschätzt und bisweilen missachtet.

Das Beispiel der Stadtverwaltung Rüsselsheim zeigt, dass es vielschichtige Angebote gibt. So hat sich die Stadt beispielsweise mit dem Frauenförderplan verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die den Wiedereinstieg der betroffenen Beschäftigten erleichtern. Die Personalverantwortlichen halten den Kontakt zu den Beurlaubten und sorgen für einen reibungslosen Wiedereinstieg. Dies beinhaltet unter anderem das rechtzeitige Gesprächsangebot über den anstehenden Wiedereinstieg sowie das Angebot von Fortbildungen, die zur Erhaltung ihrer Qualifikation geeignet sind.

Elke Möller, Frauenbeauftragte der Stadt, die sich um die Umsetzung des Frauenförderplanes kümmert, steht unterstützend zur Seite. Sie bietet frühzeitige Gespräche über diesen Schritt an und informiert in regelmäßigen Abständen die Beurlaubten über Fortbildungen, Stellenausschreibungen, betriebliche Mitteilungen sowie kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten. Neben dem Angebot von offenen Sprechstunden organisiert das Büro ein- bis zwei Mal im Jahr ein Beurlaubtentreffen, wo alle Erfahrungen und Anregungen austauschen können. Es bietet insbesondere den Raum und die Zeit, arbeits- und versicherungsrechtliche Fragen zu klären.

Teilzeit arbeiten

Beim diesjährigen Treffen lag der Schwerpunkt auf Themen wie die Krankenversicherung, Nebentätigkeit und den Urlaubsanspruch nach der Elternzeit sowie gesetzliche Grundlagen bei der Freistellung bei Krankheit der Kinder oder das Beantragen von Sonderurlaub. Letztlich weist die Frauenbeauftragte die Beschäftigten auf vorübergehend vakante Stellen hin, damit diese gegebenenfalls von dem Recht Gebrauch machen können, während der Elternzeit Teilzeit arbeiten zu gehen.

Ein weiteres Instrument, den Wiedereinstieg zu erleichtern und die Entwicklungschancen von Beschäftigten in Beurlaubung zu verbessern, ist das vielfältige und ortsnahe Angebot von Fortbildungen, das den Beschäftigten auch während der familienbedingten Auszeit zur Verfügung steht.


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