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Rüsselsheim 

DNA-Massentest: Aus Zeugen werden Beschuldigte

08.05.2009 - RÜSSELSHEIM

Von Ralf Schuster

Die ungewöhnliche Ermittlungsaktion der Rüsselsheimer Kriminalpolizei, die mit DNA-Proben bei rund 200 Männern einen vor 19 Jahren geschehenen Mord aufklären will, sind in eine neue Phase getreten: Während es bisher freiwillige Aufrufe zur Entnahme von Speichelproben gab, standen Anfang der Woche zwei Beamte mit Durchsuchungsbefehl und einer Androhung der Festnahme wegen des Verdachtes des Mordes bei einem Mann in Klein-Gerau vor der Tür.

Es kam dann weder zu dem einen noch dem anderen, denn der 47-Jährige willigte nach Rücksprache mit einem Anwalt zur DNA-Probe ein, die er vorher auf freiwilliger Basis abgelehnt hatte. Uwe Stein, der ermittelnde Kripobeamte und einer der beiden Männer vor Ort, ließ im Gespräch mit unserer Zeitung keinen Zweifel daran, dass er andernfalls den Familienvater zwangsweise zur Dienststelle gebracht und dort zur Probe gezwungen hätte.
Dafür lag eine richterliche Anordnung vor.

Nach Auskunft des Kriminalhauptkommissars ist der Aufforderung zu freiwilligen Tests weitgehend nachgekommen worden. Ziel waren alle männlichen Personen, die im Rahmen der Ermittlungen um den Mord in Kelsterbach auf irgendeine Weise in die Akten gelangt waren. Sie waren zunächst als Zeugen angesprochen. Von 200 machten 170 freiwillig mit, ihr genetischer Code wurde ermittelt und bisher stimmte keiner mit dem überein, was man am Tatort vorfand. Etwa 20  aus dem Personenkreis sind schon verstorben, fallen also für eine Bestrafung aus und auch die Angehörigen werden in Ruhe gelassen. Fünf befinden sich im Ausland, zum Beispiel Spanien, Belgien oder England, hier werden über das LKA jetzt Aushilfe-Ersuchen an die entsprechenden Behörden eingeleitet.

Drei Personen allerdings wohnen hier in Deutschland, haben aber eine Teilnahme am Test verweigert. Bei ihnen wird nun eine härtere Gangart eingelegt, sie werden nicht mehr als Zeugen, sondern als Beschuldigte behandelt. Das bedeutet nach Auskunft von Stein, dass sie im Polizeicomputer von nun automatisch als potenzielle Mörder enthalten sind.

Insofern versteht der Beamte bei dem widerspenstigen Taxifahrer und Briefträger aus Klein-Gerau, mit dem er schon mehrfach Kontakt in der Angelegenheit hatte, nicht, warum er nicht doch lieber freiwillig mitmachte. Zumal das Ergebnis ja nun das gleiche ist. Der Speicheltest ist im Labor, die Auswertung dauert drei bis fünf Wochen. Der 47-Jährige war in den Akten enthalten, weil damals eine Frau ihn auf einem Fahndungsfoto erkannt haben will.

Von den übrigen zwei Verdächtigen kommt einer aus der Nähe von Darmstadt, ihn nimmt man sich in Kürze noch vor. Bei einem Mann in Kerpen war die örtliche Polizei schon, entnahm die Probe auch gezwungenermaßen. Dieser war in die Akte gekommen, weil er wegen eines Tötungsdelikts im Gefängnis saß und zur Tatzeit Freigang hatte.

Der Klein-Gerauer will nun gerichtlich gegen die Rüsselsheimer Polizei vorgehen, er fühlt sich unrechtmäßig behandelt Er habe nichts zu verbergen, aber es gehe ihm ums Prinzip. Stein sieht die juristische Drohung allerdings gelassen, er habe “absolut korrekt" gehandelt, zudem auf Anordnung von Staatsanwalt und Richter. Und auch die Sache mit den unsauberen DNA-Stäbchen, die kürzlich für Schlagzeilen sorgte, macht ihm kein Kopfzerbrechen: Man verwende hier in Rüsselsheim Produkte eines anderen Herstellers.

DNA-Test. Symbolfoto: dpa

DNA-Test. Symbolfoto: dpa


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