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Rüsselsheim 

DNA-Massentest: Aus Zeugen werden Beschuldigte

08.05.2009 - RÜSSELSHEIM

Von Ralf Schuster

Die ungewöhnliche Ermittlungsaktion der Rüsselsheimer Kriminalpolizei, die mit DNA-Proben bei rund 200 Männern einen vor 19 Jahren geschehenen Mord aufklären will, sind in eine neue Phase getreten: Während es bisher freiwillige Aufrufe zur Entnahme von Speichelproben gab, standen Anfang der Woche zwei Beamte mit Durchsuchungsbefehl und einer Androhung der Festnahme wegen des Verdachtes des Mordes bei einem Mann in Klein-Gerau vor der Tür.

Es kam dann weder zu dem einen noch dem anderen, denn der 47-Jährige willigte nach Rücksprache mit einem Anwalt zur DNA-Probe ein, die er vorher auf freiwilliger Basis abgelehnt hatte. Uwe Stein, der ermittelnde Kripobeamte und einer der beiden Männer vor Ort, ließ im Gespräch mit unserer Zeitung keinen Zweifel daran, dass er andernfalls den Familienvater zwangsweise zur Dienststelle gebracht und dort zur Probe gezwungen hätte.
Dafür lag eine richterliche Anordnung vor.

Nach Auskunft des Kriminalhauptkommissars ist der Aufforderung zu freiwilligen Tests weitgehend nachgekommen worden. Ziel waren alle männlichen Personen, die im Rahmen der Ermittlungen um den Mord in Kelsterbach auf irgendeine Weise in die Akten gelangt waren. Sie waren zunächst als Zeugen angesprochen. Von 200 machten 170 freiwillig mit, ihr genetischer Code wurde ermittelt und bisher stimmte keiner mit dem überein, was man am Tatort vorfand. Etwa 20  aus dem Personenkreis sind schon verstorben, fallen also für eine Bestrafung aus und auch die Angehörigen werden in Ruhe gelassen. Fünf befinden sich im Ausland, zum Beispiel Spanien, Belgien oder England, hier werden über das LKA jetzt Aushilfe-Ersuchen an die entsprechenden Behörden eingeleitet.

Drei Personen allerdings wohnen hier in Deutschland, haben aber eine Teilnahme am Test verweigert. Bei ihnen wird nun eine härtere Gangart eingelegt, sie werden nicht mehr als Zeugen, sondern als Beschuldigte behandelt. Das bedeutet nach Auskunft von Stein, dass sie im Polizeicomputer von nun automatisch als potenzielle Mörder enthalten sind.

Insofern versteht der Beamte bei dem widerspenstigen Taxifahrer und Briefträger aus Klein-Gerau, mit dem er schon mehrfach Kontakt in der Angelegenheit hatte, nicht, warum er nicht doch lieber freiwillig mitmachte. Zumal das Ergebnis ja nun das gleiche ist. Der Speicheltest ist im Labor, die Auswertung dauert drei bis fünf Wochen. Der 47-Jährige war in den Akten enthalten, weil damals eine Frau ihn auf einem Fahndungsfoto erkannt haben will.

Von den übrigen zwei Verdächtigen kommt einer aus der Nähe von Darmstadt, ihn nimmt man sich in Kürze noch vor. Bei einem Mann in Kerpen war die örtliche Polizei schon, entnahm die Probe auch gezwungenermaßen. Dieser war in die Akte gekommen, weil er wegen eines Tötungsdelikts im Gefängnis saß und zur Tatzeit Freigang hatte.

Der Klein-Gerauer will nun gerichtlich gegen die Rüsselsheimer Polizei vorgehen, er fühlt sich unrechtmäßig behandelt Er habe nichts zu verbergen, aber es gehe ihm ums Prinzip. Stein sieht die juristische Drohung allerdings gelassen, er habe “absolut korrekt" gehandelt, zudem auf Anordnung von Staatsanwalt und Richter. Und auch die Sache mit den unsauberen DNA-Stäbchen, die kürzlich für Schlagzeilen sorgte, macht ihm kein Kopfzerbrechen: Man verwende hier in Rüsselsheim Produkte eines anderen Herstellers.

DNA-Test. Symbolfoto: dpa

DNA-Test. Symbolfoto: dpaVergrößern

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13.05.2009 Dieser Kommentator ist bei uns nicht registriert.

Verleumdung

Vielleicht sollte man die zuständigen Amtspersonen einfach mal wegen Verleumdung, übler Nachrede, Rufmord oder was es da sonst noch so gibt, verklagen. Als potentieller Mörder bezeichnet zu werden nur weil man auf seine Bürgerrechte besteht, das geht eindeutig zu weit. Bürgerrechte sind Grundfreiheiten und Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe. ODer sind wir schon wieder in der DDR?

12.05.2009 Dieser Kommentator ist bei uns nicht registriert.

Aus Zeugen werden Beschuldigte und aus einem Rechtsstaat ein Unrechtsregime

Die Datenschützer und Warner vor solchen Massentests hatten Recht, als sie genau solche unfassbaren Zustände vorhersagten.
Man ist nicht mehr unschuldig bis zum Beweis der Schuld, sondern erst mal schuldig bis zum Unschuldsbeweis.
man wird auch nicht mehr freiwillig getestet, sondern einfach gezwungen.
Was man aus diesem unglaublichen Trauerspiel lernen kann ist, dass sich kuenftig ALLE "freiwilligen" Teilnehmer dieser Bürgervergackeierung weigern müssen. Nur massenhafter aktiver Protest kann diese neue Stasikrake noch eindämmen, bevor es zu spät ist.

12.05.2009 Dieser Kommentator ist bei uns nicht registriert.

Das Problem ist weiniger die Datenerhebung als deren Verbleib

Ich denke niemand würde sich an einem Gentest stören, wenn nicht gleichzeitig die DNS-Daten in undurchsichtigen Dateninfrastrukturen von Verwaltung und Polizei gespeichert würden.

Ein IMO durchaus gangbarer Weg könnte sein, dass die Labore die Gendaten stark verschlüsseln und dazu ausschießlich die öffentlichen Schlüssel der jeweils Betroffenen verwenden. Wenn auf diese Daten dann zugegriffen werden soll, dann muss man die Beteiligten vorher individuell anfragen/aufklären und dann müssen sie die Entschlüsselung der Daten selbst vornehmen.

Ich denke, der Staat kann durchaus ein Recht anmelden, solche Daten im Einzelfall zu erheben - wenn er die Notwendigkeit nachweisen kann. Was eindeutig nicht geht ist, dass er anfängt, die DNS-Fingerprints der Bevölkerung bei solchen einspeichert und sie "aus unerfindlichen Gründen" später doch zum Massenscreening dem BKA, Zoll oder befreundeten Diensten zur Verfügung stehen. Hier muss der Staat Augenmaß beweisen und sich selbst so zurücknemen, das der Bürger ihm vertrauen kann - und das heißt, dass der Bürger die Kontrolle über seine Daten behält!

Y. Schumbitrus

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