Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden
31.08.2010 - RAUNHEIM
SCHIEDSFRAUEN Bei Auseinandersetzungen wird einvernehmliche Lösung angestrebt / Schmutz, Erbe und Lärm als Probleme
(red). Es sind Streitigkeiten, die bei den Schiedspersonen landen. Der Nachbar lässt die Hecke in den Himmel wachsen. Der handfeste Krach mit dem Bekannten endet mit einem blauen Auge. Auch wenn solche Fälle bei der Polizei angezeigt werden, kommen sie nicht vors Gericht, sondern werden ans Schiedsamt verwiesen. Dort kümmern sich derzeit Schiedsfrau Anna Kollmann und ihre Stellvertreterin, Marianne Lubbe, um die Angelegenheit.
Wer sich in seinen Rechten verletzt fühlt, füllt einen Antrag aus, der die Namen und Anschrift der Parteien sowie den Gegenstand des Streits enthält. Die Schiedsperson setzt zeitnah, meist binnen drei Wochen, einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Wer ohne ausreichende Entschuldigung der Verhandlung fernbleibt, kann mit einem Ordnungsgeld bestraft werden.
„Bei uns bekommen die Parteien Gelegenheit sich auszusprechen“, erklärt Kollmann. „Wir können nicht richten, wir wollen schlichten“, ergänzt Lubbe. Das heißt: Am Ende wird kein Urteil gefällt, sondern versucht, eine einvernehmliche Einigung zu erzielen, die je nach Fall bis zu dreißig Jahre rechtsverbindlich ist. Wenn eine Angelegenheit strittig bleibt, steht den Beteiligten der Weg zu einer Privatklage vor Gericht offen.
„Es geht darum, die Gerichte zu entlasten“, sagt Schiedsfrau Kollmann. Zudem sind die Kosten für die Beteiligten wesentlich geringer. Elf Euro kostet es, das Verfahren zu beantragen. 21 Euro sind zu zahlen, wenn ein Vergleich erzielt wird. Bei besonders aufwändigen Schlichtungen kann eine „erhöhte Gebühr“ von bis zu 37,50 Euro erhoben werden. Zudem sind die Auslagen für Kopien, Porto oder auch die Vergütung von Dolmetschern von den Parteien zu tragen. Ob Lärmbelästigung, Verschmutzung - jeder, der einen Streit geklärt haben will, kann sich ans Schiedsamt wenden.
Das gilt auch für Erbstreitigkeiten, so lange der Streitwert nicht zu hoch ist. Doch in der Regel sind es kleinere zivilrechtliche Strafsachen, die von der Polizei an die Raunheimer Schiedspersonen verwiesen werden, zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, alles Fälle, die nur von privatem und nicht von öffentlichem Interesse sind. Die gegenwärtig amtierenden Schiedspersonen in Raunheim verfügen über keine juristische Ausbildung, haben sich aber für die Aufgabe vorbereitet und qualifiziert.
Oftmals finden sich hinter dem aktuellen Streitgegenstand Zwistigkeiten, die manchmal seit Generationen bestehen. Hier ist es Aufgabe der Schiedspersonen, den streitenden Parteien dies bewusst zu machen und ihnen zu verdeutlichen, dass derlei Konflikte letztlich nur Verlierer zurücklassen. Dabei hat die Schiedsperson selbstverständlich strikt neutral zu sein, das ist die wesentliche Grundlage für erfolgreiche Schlichtung.
Welches Schiedsamt zuständig ist, hängt vom Wohnort des Beschuldigten ab. Wenn ein Raunheimer von jemandem beleidigt wird, der zum Beispiel aus Flörsheim kommt, dann wird der Antrag an das dortige Schiedsamt weitergeleitet. Lediglich Wohn- und Grundstücksangelegenheiten werden vor Ort behandelt, weil hier möglicherweise Lokaltermine erforderlich sind.
Schlichten heißt, eine Einigung zu erzielen. Im Fall des blauen Auges kann das bedeuten, dass sich beide Seiten auf ein Schmerzensgeld einigen. Bei der Hecke, die höher als erlaubt wächst, ist es schon vorgekommen, dass sich die Parteien darauf verständigen, das Grün durch einen Zaun zu ersetzen, an dessen Finanzierung sich der Nachbar beteiligt. Das ist der große Vorteil der Schlichtung - die Beteiligten wirken am Ergebnis gleichberechtigt mit.
