Hunde ab heute anleinen
15.03.2010 - GINSHEIM-GUSTAVSBURG
(red). Ab Montag, 15. März, gilt die "Satzung über das Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeit".
Danach sind Hunde bis 15. Juli in folgenden Gebieten an der Leine und nur auf den dortigen Wegen zu führen: Neuaue, Langenau, Unteraue, Oberau, Rabenwörth, Kreuzlache, Deichkrone am Althrein/Rhein und die Gebiete "Auf das Kostheimer Klauer", "Durch die Löcher" und "Die kurze Gewann" einschließlich der Wege sowie das Gebiet zwischen der Kreuzlache, dem Bleiauweg, Altrhein, Rhein und der Deichkrone.
Die Gebiete sind auf Schildern in der Gemarkung und im Internet unter www.gigu.de dargestellt.
Fragen beantwortet das Ordnungsamt der Doppelgemeinde unter Telefon 06134/585340.
