„Mein Mandant will wieder arbeiten“
02.07.2010 - WICKER/MAIN-TAUNUS
Von Angelika Heyer
DEPONIE Ex-Mitarbeiter und RMN weiter uneins
Der fristlos entlassene Mitarbeiter der Deponie Wicker, Jürgen Geyer, und sein Arbeitgeber Rhein-Main Deponienachsorge GmbH (RMN) sind vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden nicht zu einer gütlichen Einigung gekommen. Der Prozess wird am 11. November fortgeführt. Bei dem Fall geht es um die fristlose Kündigung des 45-jährigen Technikers am 7. Mai 2010, der mehrere Abmahnungen vorausgegangen waren. Dagegen hat die Gewerkschaft ver.di Kündigungsschutzklage eingereicht. Sie vermutet, wie berichtet, dass sich der kommunale Deponiebetrieb eines ver.di-Spitzenfunktionärs entledigen will. Ver.di-Mitglied Geyer war von 1996 bis 2007 Betriebsratsvorsitzender der Rhein-Main Deponie GmbH (RMD), bevor er zusammen mit etwa 40 weiteren Kollegen in die neu gegründete RMN überführt wurde.
Der Arbeitgeber wirft Geyer vor, auf Gespräche seines Vorgesetzten über neue Aufgaben nicht reagiert oder sogar den Raum verlassen zu haben, was besonders im Bereich des sicherheitsrelevanten Deponiegases unvertretbar sei.
Abfindung umstritten
Die Inhalte der Arbeitsanweisungen oder möglicher Arbeitsverweigerung waren am gestrigen Verhandlungstag allerdings kein Thema. Auf Nachfrage von Richter Jörg Krampe nach einer möglichen Einigung prallten zunächst die unterschiedlichen Vorstellungen über die Höhe einer Abfindung aufeinander. Geyer und seine Rechtsanwälte Nathalie und Ansgar Brede fordern vier Jahresgehälter, die RMN hat zwei Jahresgehälter angeboten. Deren Anwalt Gerhard May machte deutlich, dass diese Summe für das Unternehmen das Limit sei. Laut Kündigungsschutzgesetz seien maximal 15 Monatsgehälter vorgesehen. Nach kurzer Sitzungsunterbrechung, in der doch noch eine Einigung möglich schien, gab Anwältin Brede bekannt: „Wir kommen heute nicht zusammen. Mein Mandant will wieder arbeiten“. Zu der Hoffnung, dass dies durch weitere Gespräche (auch durch Vermittlung der Gewerkschaft) wieder möglich werden könnte, sagte RMN-Geschäftsführer Töpfer: „Da führt kein Weg mehr hin“.
Seit 1993 bei RMD
Wie stark das Verhältnis gestört ist, wurde bei einem weiteren zentralen Punkt deutlich. Geyer, der seit 1993 zunächst bei der RMD und anschließend bei der RMN beschäftigt war, hat ein Zwischenzeugnis angefordert, der Arbeitsgeber ist lediglich bereit, ein Endzeugnis auszustellen. Und mit dem werde der Kläger voraussichtlich nicht einverstanden sein, weil es nicht gut ausfallen werde, so Anwalt Gerhard May. Folge der unterschiedlichen Sichtweise: Bislang hat Jürgen Geyer überhaupt kein Arbeitszeugnis. „In der aktuellen Situation wird kein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilen“, so Richter Krampe. Er legte schließlich fest, dass der Arbeitgeber bis zum 22. Juli ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen hat.
Über die eigentlichen inhaltlichen Differenzen wurde am gestrigen Verhandlungstag nur am Rande gesprochen. Das Gericht könne im Moment noch nicht beurteilen, ob die Arbeitsanweisungen für Jürgen Geyer mit seinem Arbeitsvertrag konform waren oder nicht, so der Richter. Nach Einschätzung des ehemaligen Mitarbeiters und seiner Anwälte wurden Geyer (für seine 36-Stunden-Stelle) sieben neue Aufgabenbereiche mit Leitungsfunktion, eine Vollzeitvertretung plus eine viertelstündliche Dokumentationspflicht seiner Arbeiten zugewiesen, was er nicht habe bewältigen können. Die Gewerkschaft hatte vermutet, dass die RMN Geyer durch diese Aufgabenflut aus seiner Stelle habe herausdrängen wollen.
„Hat nichts gesagt“
Er hätte ja sagen können, wenn er überfordert gewesen wäre, entgegnete May für die RMN. Es habe aber überhaupt keine Äußerungen des Mitarbeiters mehr gegeben. Auf der Deponie habe man also nicht gewusst, was der Techniker erledigt habe und was nicht.
