Wiesbadener Gericht verurteilt Postdiebe - Tickets und Geld in Flörsheim unterschlagen
18.03.2013 - WIESBADEN
Von Manfred Knispel
Ganze vier Konzerte gab Rockstar Bon Jovi während seiner Welttournee 2011 in Deutschland. Karten dafür zu bekommen war wie ein Sechser im Lotto. Ein Bon Jovi-Fan hatte damals allerdings Pech. Er hatte zwar im Internet zwei der begehrten Karten ersteigert – doch der Brief mit den wertvollen Tickets kam nie bei ihm an. Die Sendung war in Poststützpunkt Flörsheim gestohlen worden. Doch die beiden Täter hielten offenbar nur wenig von der Musik der amerikanischen Rocklegende: Die Tickets seien im Müll gelandet, erklärten sie.
Haft- und Geldstrafen für geständige Täter
Wegen Verstoßes gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie wegen Diebstahls verurteilte das Schöffengericht jetzt die 32 und 25 Jahre alten Wiesbadener zu einem Jahr zehn Monaten Haft beziehungsweise einer Geldstrafe von 3.600 Euro. Die Männer hatten eingeräumt, in mindestens sieben Fällen im Poststützpunkt Flörsheim Einschreiben und Päckchen gestohlen oder geöffnet zu haben.
Die Angeklagten hatten erst nach eindringlichem Zureden des Gerichts einen Teil der insgesamt 18 angeklagten Fällen zuzugeben. Der ältere der beiden hatte zudem eingeräumt, außerdem noch drei Briefe aus einem Briefkasten in Rüsselsheim gestohlen zu haben. Weitere Taten konnten ihnen nicht nachgewiesen werden. Das Geständnis machte es aber möglich, den Ablauf der Taten zu rekonstruieren.
Offenbar sind Diebstähle in den rund drei Dutzend Briefstützpunkten im Rhein-Main-Gebiet nicht alltäglich, aber auch nicht unbedingt selten. Regelmäßig werde in etwa 50 Fällen ermittelt, hatte ein Sicherheitsexperte der Post als Zeuge erklärt. Wobei das Sicherheitssystem keineswegs löchrig sei. Auch die beiden Angeklagten seien zuvor überprüft worden. Allerdings waren ihre zahlreichen Vorstrafen im Führungszeugnis nicht vermerkt, da es sich lediglich um Geldstrafen gehandelt hatte. Allein das Strafregister des 32-Jährigen weist acht Einträge auf, zumeist wegen Internetbetrugs.
Hausverbot und Vorstrafen nicht bekannt
Auch ein Hausverbot in einem Postverteilzentrum in Mainz wegen eines vermuteten Diebstahls befand sich nicht im Zentralcomputer. Darauf sei verzichtet worden, weil es damals lediglich einen Verdacht gegeben habe, nicht aber stichhaltige Beweise. „Das war ein Fehler“, hatte der Postexperte eingeräumt.
Die beiden Angeklagten hatten im Tatzeitraum im Jahr 2011 als Fahrer eines Wiesbadener Subunternehmers stets an einem bestimmten Wochentag nachts nach Betriebsschluss Pakete mit Werbesendungen im Verteilzentrum abgeholt. Und genau an diesen Wochentagen waren immer wieder Sendungen verschwunden, die am Vortag nicht hatten zugestellt werden können und deshalb dort lagerten.
Die Post hatte den beiden schließlich eine Falle mit zwei markierten Sendungen gestellt, alle anderen Einschreiben an diesem Tag waren zudem exakt dokumentiert worden. Und tatsächlich wurde in dieser Nacht wieder ein Einschreiben geöffnet und anschließend mit Tesafilm zugeklebt.

