Stuttgart (dpa/tmn) - Finden Verbraucher zu Hause in der Schublade abgelaufene Gutscheine, sollten sie überprüfen, in welchem Jahr sie ausgestellt wurden: Grundsätzlich haben Gutscheine eine Gültigkeit von drei Jahren. Gutscheine sind prinzipiell noch gültig, wenn der Zeitraum nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Die Limitierung eines Gutscheins auf ein Jahr ist unzulässig, hat das...

