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Keine Kellerbücher - Winzer Ludwig Jung zahlt

24.07.2007 - ELTVILLE

Von Christoph Cuntz

Erbacher akzeptiert nach Strafbefehl auch Bußgeldbescheid / Gesperrt für Landesweinprämierung

ELTVILLE Nach einem Strafbefehl hat der Erbacher Winzer Ludwig Jung nun auch einen Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums akzeptiert. Dessen Sprecher Gerhard Müller sagte, Jung müsse wegen Mängeln in der Kellerbuchführung 9 537,45 Euro zahlen.

Er habe die Zahlungsaufforderung Ende Juni erhalten, der Bescheid sei rechtskräftig. Die Weinkontrolle hatte im Februar festgestellt, dass Ludwig Jung, Bruder von Verteidigungsminister Franz Josef Jung, von 2002 bis 2005 keine Kellerbücher geführt hatte. Sein Gut, dass den Namen Jakob Jung trägt, war kontrolliert worden, weil er bei der Winzergenossenschaft Erbach im Januar größere Mengen Wein gekauft hatte. Verantwortlich für die Lieferung war der damalige Genossenschafts-Kellermeister Ernst C., gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. C. soll Genossenschafts-Wein schwarz verkauft und die Erlöse privat kassiert haben. Einer seiner "Kunden": Ludwig Jung, der 1 300 Liter bezogen hatte und dafür einen Strafbefehl über 10 000 Euro akzeptierte - unter anderem wegen des Vorwurfs der Hehlerei, aber auch wegen Verstoßes gegen das Weingesetz. Denn Jung hatte 800 Flaschen Chardonnay bereits mit einer amtlichen Prüfnummer versehen, obwohl ihm diese später verweigert worden war, weil der Wein "unsauber in Geruch und Geschmack" war. Obwohl der Winzer den Strafbefehl akzeptiert hat, hat er die Vorwürfe bestritten. Auf seiner Internet-Seite war für kurze Zeit eine Stellungnahme zu lesen. Danach habe er nur deshalb keinen Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben, um ein Verfahren "mit entsprechender medialer Begleitung" zu vermeiden. Die Darstellung der Staatsanwaltschaft, nach der er die Hehlerei gestanden habe, sei "unrichtig". Zum Vorwurf, gegen das Weingesetz verstoßen zu haben, sagt Ludwig Jung, er habe den Chardonnay in einem Barrique-Fass gelagert, was diesem eine ausgeprägte Duftnote verleihe. Er habe aber versäumt, den Wein entsprechend zu kennzeichnen, als er eine amtliche Nummer beantragte. Die Prüfer hätten den Tropfen für konventionell hergestellten Wein gehalten, ihm deshalb keine Nummer erteilt. Dass dennoch 403 Flaschen verkauft wurden, "hätte niemals passieren dürfen". Diese Darstellung hat Jung auch gestern im Gespräch mit dieser Zeitung noch einmal bekräftigt. Das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft teilte mit, Jung sei wegen des Strafbefehls für die nächsten fünf Jahre für die Landesweinprämierungen gesperrt. Dies sei ihm, so sagte Ludwig Jung, noch nicht mitgeteilt worden. Das Weingut Jakob Jung ist Mitglied im Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP), der im Rheingau von dem Kiedricher Wilhelm Weil geführt wird. Der Verband prüfe, ob Jung gegen die Satzung verstoßen habe, sagte Weil. Eine Entscheidung falle auf Bundesebene. Dies könne noch acht bis zwölf Wochen dauern. Man wolle das "in aller Fairness sauber abhandeln".


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