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Wirtschaftstipp 

Wo Rentner sparen können

08.03.2010 - WIESBADEN

Von Rolf Winkel

WIRTSCHAFTSTIPP Von Rundfunkgebühren bis zum Steuerklassenwechsel gibt es viele Möglichkeiten

Eine Rentenerhöhung wird´s in diesem Jahr nicht geben - und möglicherweise auch 2011 nicht. Mieten, Heiz- und Krankenkassenkosten steigen jedoch. Für viele Rentner wird es daher finanziell eng. Was können sie tun?

Grundsicherung im Alter: Die Grundsicherung steht bedürftigen Menschen ab 65 zu, die zu Hause (und nicht im Pflegeheim) leben. Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt 359 Euro im Monat, für (Ehe-)Paare 646 Euro. Dazu kommen noch die "angemessenen" Kosten fürs Wohnen. Bei einer Warmmiete von 400 Euro hat ein Alleinstehender damit einen Grundbedarf von 759 Euro. Beträgt seine Rente nur 650 Euro, so schießt das Sozialamt dann 109 Euro zu. Für Behinderte kommt häufig noch ein Zuschlag für Mehrbedarf hinzu.

Wer die Grundsicherung benötigt, sollte möglichst schnell abklären, ob seine Wohnkosten als angemessen gelten. Sind sie zu hoch - etwa weil die Wohnung als zu groß gilt - werden die tatsächlichen Wohnkosten sechs Monate akzeptiert. Danach kommt es auf den Einzelfall an. Für seniorengerecht umgebaute Wohnungen werden meist auch höhere Mieten voll berücksichtigt. Ehe Betroffene ins Heim umziehen müssen, übernehmen die Kommunen lieber höhere Unterkunftskosten. Auf das Einkommen und Vermögen der Kinder von Grundsicherungsbeziehern greifen die Ämter in der Regel nicht zurück.

Rundfunkgebühren: Auch wer nur ein paar Euro Grundsicherung im Alter erhält, braucht keinen Obolus an die GEZ zahlen. "Die Befreiung erfolgt allerdings nicht automatisch", sagt Nicole Hurst von der GEZ. Vielmehr müssen die Betroffenen jeweils einen Antrag stellen und den Bescheid vom Sozialamt vorlegen - "nicht im Original, sondern als beglaubigte Kopie", erläutert Hurst. Zudem gibt es die Befreiung nur so lange, wie der Bescheid vom Sozialamt gilt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wohngeld und Lastenzuschuss: Wer mit seinem Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau liegt, sollte Wohngeld - beziehungsweise als Eigentümer den Lastenzuschuss - beantragen. Ein Alleinstehender aus München kann beispielsweise bei einer Bruttorente von 900 Euro und einer Kaltmiete von 410 Euro rund 50 Euro Wohngeld erhalten.

Rentnerjob: "Wer 65 und älter ist, darf unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen", sagt Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Vorher sind in jedem Fall 400 Euro erlaubt. Thiemann rät: "Wer unter 65 ist, sollte nachfragen, ob und wie stark die Rente bei höheren Einkünften gekürzt wird."

Steuerklassenwechsel: Wer Rente erhält und einen verdienenden Ehepartner hat, sollte diesem die Steuerklasse III überlassen. Dadurch sinken dessen laufende Lohnsteuerabzüge. Für Rentner spielt die Steuerklasse nach den Erfahrungen von Finanzexperten meist keine Rolle mehr. Der Wechsel in Steuerklasse III zahlt sich den Angaben zufolge für den Ehepartner vor allem aus, wenn dieser Arbeitslosengeld I bezieht.

Kontoführungsgebühren: Einige Geldhäuser bieten kostenlose Girokonten auch für Rentner an. Dies gilt z.B. für die Augsburger Aktienbank, Comdirect und die DKB. Die Netbank bietet sogar zusätzlich auf ihrem Giro-Loyal-Konto 2,25 Prozent Guthabenzins bei regelmäßigem Gehaltseingang - Rente und Pension zählen dabei ausdrücklich wie ein Gehalt.

Zuzahlung zu Krankheitskosten: Rentner sollten alle Belege über Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sammeln. Sobald die Grenze der zumutbaren Belastung erreicht ist, können sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. Als zumutbar gelten für sie - wenn sie chronisch krank sind - Zuzahlungen, die bis zu ein Prozent ihres Einkommens ausmachen, ansonsten zwei Prozent.

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